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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 4 · p. Seite 133

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 4
Article
Religion und Staat im nachexilischen Judentum
Date
1925-01-01
Page
Seite 133 (sequence 5)
Language
German
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133 gestaltet worden durch die religiöse Entwickelung während der Perserzeit. Die eigenartige Struktur des persischen Reiches, seine neuartige Einstellung zur religiösen Auffassung der zum Reichsverbande gehörenden Völker hat der Religionspolitik der Perserkönige einen ganz eigenartigen Charakter aufgeprägt. Anders als sonst erobernde Mächte zu tun pflegten, haben sie nirgends — die Religionspolitik des Kambyses in Aegypten bildet eine örtlich und zeitlich begrenzte vereinzelte Ausnahme — in die Verehrung der Landes- und Volksgötter störend eingegriffen, sie vielmehr gefördert und befestigt. Ganz besonders haben sie den religiösen Aufbau des Judentums durch staatliche Maßnahmen ermöglicht, so daß Eduard Meyers Urteil, das nachexilische Judentum sei eine Schöpfung der persischen Reichspolitik, im wesentlichen berechtigt erscheint. Königlich persische Verordnung hat den Juden nicht nur die Heimkehr, sondern auch die Wiedererrichtung ihres Heiligtums, und zwar unter Verwendung von Staatsmitteln, zugebilligt, königliche Verordnung Esra zur Einführung der Thora als Grundgesetz der Juden ermächtigt und ihn mit richterlicher Autorität ausgestattet. Als königlicher Landpfleger hat Nehemia das teilweise gescheiterte Werk Esras aufgenommen und im wesentlichen durchgeführt . Königliche Verordnung an die jüdische Militärkolonie in Elephantine hat 419 die Feier des Pessachfestes geregelt. Der einzige störende Eingriff der Reichsgewalt in die religiösen Verhältnisse war die Steuer, die der Landpfleger Bagoas etwa 410 auf jedes Opfertier legte, eine Maßregel, die aber ausdrücklich als Strafmaßnahme, als Sanktion bezeichnet wird. Durch Esra und Nehemia ist die Religion erheblich umgestaltet worden. Die Einführung der Thora löste sie vom Priestertum und bedingte einen immer stärkeren Einfluß des Schriftgelehrtenstandes und forderte die religiöse Durchbildung des ganzen Volkes. Die Tempelreligion mußte zurücktreten, die religiöse Stellung des Xndividuums stärker betont werden. Daraus ergab sieh die Möglichkeit von Konflikten oder doch Divergenzen zwischen offizieller und persönlicher Religion. Aber diese Konflikte sind nicht oder doch nur in ganz anderer Weise hervorgetreten als überall sonst. Nehemia hatte es verstanden, die Durchführung der Thora durch übereinstimmenden freiwilligen Beschluß von Adel, Priestertum und Volk zu bewirken, und die Auswirkung dieser neuen Verfassung mußte — das ist eine der Antinomien der jüdischen Geschichte — zugleich eine Zurückdrängung und eine wesentliche Steigerung der Bedeutung des Priestertums sein. Die Tendenz auf Zurückdrängung des Tempeldienstes und des Priestertums tritt deutlich zutage in der-Tatsache, daß die Versammlungen im Tischri 545 außerhalb des Tempels stattfanden. Die Bundesschließungen unter den Königen Joas und Josia sind selbstverständlich im Tempel gewesen; beide Male stand neben dem König der Priester. Hier jedoch — 445 — ist die Bundesschließung geflissentlich von Opfer, Tempel und Priestertum gelöst. Nicht als Priester nimmt Esra die führende Stellung dabei ein, sondern als Schriftgelehrter; seine priesterliche Eigenschaft ist nicht mehr als ein zufälliges Zusammentreffen. Nicht eine Opferhandlung steht im Mittelpunkt der Bundesschließung, sondern die Thora. Esra zur

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