Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Trepha-Lehre im Lichte der medizinischen Wissenschaft
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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84 während Salomo Ben-Adret1 keine Ausnahme gelten läßt), weil es entweder durch die Hitze, oder durch die Kälte zugrunde gehe. Als Folge dieser Lehre ist nun in fraglichen Fällen das Tier kascher, wenn es nachher noch 12 Monate (im Schaltjahr 13) gelebt, oder trächtig geworden und geboren, oder wieder Eier zu legen begonnen hat. In sicheren Fällen aber bleibt es trepha, wie lange immer es auch leben mag. Und eben hierauf dürfte auch die eigentümliche Fassung der Mischna hinzielen (שאיין כמוה חיה und nicht: 2(שאיכה חיה : daß nämlich eine Verletzung, an der andere, gleichverletzte Tiere erfahrungsgemäß zugrunde gehen, das Tier trepha mache, selbst wenn es ausnahmsweise wie lange immer am Leben bleibt. Es ist also nicht alles kascher, was ,,lebt“. Andrerseits ist aber auch nicht alles trepha, was ״nicht lebt“. Die Klausel der Mischna dient z. T. als Interpretation des Angeführten, teils schließt sie noch folgende anderwärts erwähnten 11 Trephaarten in sich: Durchtrennung der Achillessehne, Wirbelverrenkung, Lungen- Schrumpfung, Verrenkung des Oberschenkels, ausgebreiteter Defekt der Oberhaut3 (nicht Haut! also nicht נפשט, s.Maimoni!), Niereneiterung, Perforation der Milz am Hiius, hochgradige Verletzung des Schädeldaches, Abreißen der Speise- und Luftröhre (voneinander), Rippenverrenkung und durch Hitze verursachte Veränderangen der Eingeweide. Ausdrücklich wird betont, daß man die Trephaarten nicht vermehren dürfe (Chul. 54a), auch nicht durch Fälle, die erwiesenermaßen tödlich enden, und zwar mit der zutreffenden Begründung (von Verblutung ist dort die Rede), daß es immerhin ein Heil- oder Hilfsmittel geben könne, von dem man aber nichts mehr, bezw. noch nichts wisse. Bei gewissen schweren, rasch und sicher zu Tode führenden Verletzungen aber wird das Tier — auch wenn halachisch kein Trephafall vorliegt — schon im Leben als verendet betrachtet (Chul. 32b, Thosaphoth, hinfort T.). Es werden in dieser Hinsicht bestimmte Fälle angeführt, und darf man m. E. auch diese nicht vermehren. Die Ausdrücke: ״lebensgefährlich“ und ,,nicht lebensgefährlieh“, welche die Aerzteautoren so gerne gebrauchen, sind also völlig unwissenschaftlich und führen nur zu argen, ja oft lächerlichen Mißverständnissen, da ja die Halacha hier diese Begriffe gar nicht kennt4. Es wird also anstatt dessen, obschon es weniger vornehm klingen mag, trepha und kascher geschrieben. Es wäre ein überaus müßiges Beginnen, den Gründen des Trepha- Verbotes nachzuforschen. Soviel darf immerhin festgestellt werden, 1 Resp. 98.. 2 S. auch Tosafot Chul. 32a. 3 Nach R. Me'ir kascher, weil die Haut, gleich Haaren und Nägeln, vollkommen regeneriere; nach den Weisen aber gleichwohl trepha, weil mittlerweile das Tier infolge des schädlichen Einflusses der Luft zugrunde gehe (Nidda 55a); es kann also nur die Oberhaut gemeint sein. Gleich hinterher wird aber dort, wie üblich, Haut mit Oberhaut verwechselt. גלודה heißt abgesckält; vergl. unten bei Lunge und Ethrog, ferner Chul. 59a. T 0 s e f t a (ed. Zuckermandel p. 504^) hat הפשיט und M a i m 0 n i IX, : ל ״wenn das Fleisch ohne Haut verbleibt.“ 4 Lebensgefährlich heißt מסוכנת und darf sogar an Festtagen geschlachtet werden, also befürchtete man gar nicht, daß es auch trepha sein könnte; s. Beza 25a.