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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 4 · p. Seite 327

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 4
Article
Die Schuldenregulierung der jüdischen Korporationen in der Provinz Posen
Date
1924-01-01
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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•327 ' - ■־ wurde er nach 8jährigem Kampf von sämtlichen Zahlungen an die Korporation in Inowrazlaw befreit. Doch auch Einzelgesuche aus den Jahren 184447^־ zogen sich oft sehr lange hin, so. daß das Ministerium wiederholt drängen mußte, wie die Angelegenheit des Rentiers Stern aus Unruhstadt, wo zwischen Minister und Lokalbehörden Meinungsverschiedenheiten über den Ansetzungsmodus bei der Krupka entstanden1. Immerhin stellte sich die Lage im ganzen schließlich doch erheblich günstiger heraus als nach den früheren allgemein gehaltenen Berichten vermutet werden mußte. Von den Korporationen des Bromberger Bezirks waren Ende Juli 1836 19 als schuldenfrei, 8 als verschuldet, die übrigen als noch zweifelhaft erkannt worden (Bericht der Regierung v. 30. Juli). Die Situation war aber so verwickelt, daß das Kollegium noch im Oktober 1836 für seinen Schlußbericht 6 Monate Frist erbat, die Flottwell ungern, aber notgedrungen bewilligte (Verfügung v. 23. Oktober). Die Regierung ihrerseits monierte daraufhin den Landräten gegenüber, daß die Schuldenregulierung bisher noch immer nicht überall mit der nötigen Energie angefaßt worden sei (Verfügung v. 21. November). Sie sollte ganz getrennt von den Kassenetats der einzelnen Korporationen behandelt werden. Die Landratsämter hatten jedenfalls den Kommissaren die Auf- Stellung der Schuldenübersichtvund Tilgungsvorschläge zur strengsten Pflicht zu machen und bei Vermeidung von Ordnungsstrafen binnen 6 Wochen das Resultat einzureichen. Am 22. Februar 1838 wurde ihnen ein periodischer Nachweis des Schuldenwesens zum 20. Januar jedes Jahres •aufgetragen. Nach dem endlich am 16. Mai 1837 Flottwell übersandten Abschlußbericht waren im ganzen 18 Korporationen mit 3926.8־ Rtr. belastet, insbesondere Inowrazlaw (13 253), Exin (6 511), Gnesen (3 029), Margonin (2 841), Czarnikau (2 775), Kolmar i. P. (2 178) und Schokken (1 867). Eine Uebersicht von der fortschreitenden 1 Unter dem 22. Oktober 1835 hatte der Oberpräsident zwar anläßlich• einer Beschwerde der Fleischer in Filehne die Frage bejaht, ob die Korpo•- rationen Exekntivmaßregeln ergreifen durften, doch gleichzeitig ausgesprochen, daß die Einmischung der Staatsbehörden bei Einziehung dieser auf dem israelitischen Kultus beruhenden Abgabe nicht angemessen und überhaupt ihr Ersatz durch direkte Abgaben wünschenswert sei, wodurch auch Kollisionen mit der Schlachtsteuer vermieden werden konnten. Als nachteilig bezeichnete die Bromberger Regierung ferner die hohe Belastung kinderreicher Familien, die leichte Defraudation durch Einführung von koscherem Fleisch aus Orten ohne oder mit niedrigerer Krupka und durch den Genuß unkoscheren Fleisches und weiter die Gefahr übertriebener Einschränkung des Fleisch- Verbrauchs überhaupt (an den Generalsteuerdirektor Kuhlmeyer 13. November 1839). — Am 11. Mai 1842 erließ die Posener Regierung ein Zirkular, wonach bei der Krupka alle direkten Zwangsmittel eo ipso ausgeschlossen sein sollten, da diese Abgabe sich jeder gläubige Jude selbst auferlegte. Als einziges wirksames und zugleich legales Mittel zur Verhinderung von Umgehungen wurde die Anrechnung auf die ausgeschriebenen direkten Korporationsbeiträge genannt. Ferner wurde bei dieser Gelegenheit daran erinnert, daß das heim Umzug in eine andere Provinz und nach der. bisherigen Observanz auch heim Umzug in eine andere Korporation erhobene Abzugsgeld den Einzelverbänden die Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dauernd sichern sollte, mithin nicht für kurrente Ausgaben verwendet werden durfte, sondern zur Schuldentilgung zu dienen hatte oder zinstragend angelegt werden mußte.

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