Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Neue Beiträge zur Geschichte der Juden in Bamberg
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 4)
- Language
- German
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310 des Nachlath Schiw'a, und als dessen Nachfolger Mos. Fürth kennen gelernt, der nur 2 Jahre das Rabbinat inne hatte1.. Während der nun folgenden Vakanz wurden, nach Mitteilung der neuen Akten, von den Landesdeputierten einige Beschlüsse gefaßt,, die hier nachgetragen werden mögen: am 26. Dezember 1669 wurde beschlossen, den Bann über all diejenigen auszurufen, welche ,,Schißlich-Heller“, d. h. minderwertige, ins Land bringen würden.. Interessanter sind einige gegen den Kleiderluxus am 27. Cheschwam 1671 gerichtete Beschlüsse, die dahin lauten: niemand darf, wie es gegenwärtig die Mode verlangt, ein mit Silberknöpfen besetztes• Kleidungsstück tragen, nur e i n Gewand mit vorne herunter einer einzigen Reihe von Silberknöpfen soll gestattet sein; ferner darf eine Dame nicht einen golddurchwirkten Schleier tragen, es sei denn als Gevatterin oder Brautführerin, und nicht mehr als 4 Goldringe an die Finger stecken; auch das Tragen von Samtkleidern war ver~ pönt, alles bei Strafe von 4 Rth. Der nächstfolgende Landesrabbiner He noch Levi (von etwa 1674—1678) hat sich während seiner kurzen Amtsdauer durch organisatorische Verordnungen, die er unter seinem Vorsitz von den Vertretern des Landesverbands der Judenschaft beschließen ließ zur Förderung von Jugendunterricht, Gottesdienst und Wohltätigkeit, sowie zur Befestigung des Rechtes, der Wahrheit und des Friedens, ein bleibendes Denkmal in der Geschichte der Landesgemeinde errichtet,. Diese vom 21; August 1678datiertenVerordnungen sind in einemLandesgemeindebuch (Pinkas) niedergelegt, das sich aus der Merzbacheriana cod. 115 gegenwärtig im Besitze der Stadtbibliothek von Frankfurt a.M. befindet2. Auch in der Stadt gemeinde Bamberg hat derselbe am 14. August 1675 ein Gedenkbuch angelegt, das ursprünglich ־ 116 Halbblätter in der Form eines Kontobuchs enthielt, von welchem sich aber leider nur ein Bruchstück von 6 Halbblättern erhalten hat. Die Aufschrift dieses Gedenkbuches lautet: ב״ה, זה ספר הזכרונות, לכל דברי הקהל והתקנית, כמסטורות נטועות וכדרבונות, חדשות וגם ישנות, למשמרת עם מה שיהיו לאחרונות, וכל המשנה ידיו על התחתונות,. והי יצילנו משגיאות דורונות, ונוכה לעלות ציו! בשכחות ותנות, ויש בו' קט״ו דפין בלי חסרון אשר .לא יוכל להימנות: אנכי תכנתי. עמודי׳ פה באמבורק תל שהכל אליהם פונות, יום חמישי שנים ועשרים למנחם שנת תאו למד' הא לפ״ק. חנוך סגל מפראג כו׳ וחד׳ פה באמבורק יום הנ״ל. In diesem Gedenkbuche sind an erster . Stelle Gemeindebeschlüsse vom 14. August 1675 enthalten, die sich auf Fürsorge für durchreisende Arme beziehen3. Hervorzulfeben sind ferner Beschlüsse v. J. 1679 zur Hintanhaltung groben Unfugs, der insbesondere am Purim dadurch entstand, daß Leute an diesem Tage sogar in der Synagoge oder wenigstens im Vorhofe derselben bewaffnet 1 Vgl. Geschickte S. 160 ff. 2 Vgl׳.' das. S. 66 u. 163. ■8.Vgl. das. S. 93 ff.