Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Neue Beiträge zur Geschichte der Juden in Bamberg
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 309 (sequence 3)
- Language
- German
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309 Auf S:* 156 meiner Geschichte ist ein. kurzer Auszug aus dieser Urkunde, der sich in einer deutschen Uebersetzung bei den Rabbinatsakten vorgefunden hatte, mitgeteilt. In den neuen Akten, auf welche eingangs dieser Abhandlung hingewiesen ist, hat sich die hebr. Urschritt der ganzen Urkunde in ausgezeichnet erhaltenem Zustande vorgefunden, ein umfangreicher Schriftsatz von 6% Folioseiten, der in 23 Punkten alle Einzelheiten des Abkommens regelt und die eigenhändige Unterschrift der beiden beauftragten Schiedsrichter: Isak; ben Elieser Sußmann Brilin, Rabbiner in Hammelburg, und Elieser ben Josef aus Fulda trägt. .Aus dem Inhalt der Urkunde sei als bemerkenswert Folgendes hervorgehoben: der Wahlkörper soll aus 18 Männern bestehen, nämlich je 4 Parnosim der stiltischen und ritterschaftlichen Landjudenschaft und je 5 durch Urnenloos aus beiden Teilen hervorgehenden Mitgliedern aus der Mitte der Gemeinden. Die Wahlhandlung soll mit feierlichem Ernste wie eine gottesdienstliche Handlung vor sich gehen. Der Leiter derselben soll die Verhandlungen stehend eröffnen und mit dem mosaischen Fünfbuch in der Hand eine Ansprache etwa folgenden Inhalts an die Versammelten richten: Wir sind im Begriffe, einen gemeinschaftlichen Rabbiner ins Land zu berufen, der zur Ehre Gottes und seiner Thora furchtlos einem Jeglichen den rechten Weg weisen soll in religiösen und weltlichen Angelegenheiten, so laßt uns einen unparteiischen und weisen, einen frommen und gelehrten Mann, mit Hintansetzung jedes persönlichen Interesses,• zu unserem Führer erwählen. Ich für meine Person versichere Unter Eid und Baun, daß einzig und allein die Ehre Gottes und das Heil der Gesamtheit der Leitstern meiner Entschließung sein soll. — Und sämtliche Mitglieder des versammelten Wahlkörpers sollen durch ein feierliches Amen sich in gleichem Sinne verpflichten. Sodann solle man auf Grund eines Meinungsaustausches die Namen von 4 oder höchstens 5 geeigneten Kandidaten ״auf das Brett“ oder ״auf den Tisch“ schreiben und durch geheime. Zettelwahl einen Mehrheitsbeschluß erzielen. Aus den weitern Bestimmungen ist noch Folgendes bemerkenswert: die gesamte Judenschaft des Landes ist auf die Dauer von 10 Jahren verpflichtet, 10 Knaben und 4 Jünglinge, die beim Rabbiner lernen und studieren werden, auf ihre Kosten verpflegen zu lassen. Die Wahl des ersten Landesrabbiners, dessen feste Besoldung nicht weniger als 50 rh. Goldgulden, den Gulden zu 3 Kopfstück, betragen muß, bei freier Dienstwohnung in Zeckendorf oder allenfalls in K unstadt, soll so vorbereitet werden, daß derselbe bis zurrt Neujahrsfeste 1660 seinen Einzug halten könne. Die Aufrechthaltung der in dieser Urkunde für :ewige Zeiten vereinbarten Satzungen wird durch Androhung einer Strafe von 100 Rth., je die Hälfte zur Herrschaft und zum Almosen, für jeden Uebertretungsfall gesichert1. Als ersten' auf dem Sitze des neugeschaffenen Landesrabbinats haben wir bereits Sam. Meseritz (etwa 1661—60), den Verfasser 1 Durch Beschluß der Landesdeputierten unter Leitung des Dajan Nathan aus Bamberg, der sich witzig als ח־עלא העדניד bezeichnet, wurde die Vertragsurkunde am 3. Jan. 1668 in einigen Punkten abgeändert-