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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 4 · p. Seite 308

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 4
Article
Neue Beiträge zur Geschichte der Juden in Bamberg
Date
1924-01-01
Page
Seite 308 (sequence 2)
Language
German
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, < '־־" 308 ,,Geschichte der Juden im ehemaligen Fürsthistum Bamberg“ und ner ,,Nachträge“ dazu v. J. 1899 dienenden Mitteilungen entdommen habe.. I. Zur Geschichte des Landes rabbinats3. Fast 1y2 Jahrhunderte waren verflossen, seitdem Moses M i n z x in welchem die tälmudische Gelehrsamkeit der deutschen Rabbiner des Mittelalters ihren letzten bedeutenden Vertreter hatte, i. J. 1474 seinen Amtssitz in Bamberg verlassen hatte, um dem seiner Gemeinde damals drohenden Schicksal der .gewaltsamen Vertreibung aus der Heimat zuvorzukommen, da vereinigten sich etwa gegen Ende d. J. 1618 die gesamten Juden des Hochstifts zu einer an die״ fürstbischöfliche Regierung gerichteten Bittschrift des Inhalts:: es möge ihnen gestattet werden,. einen ,,wol qualificirten Juden zu ihrem Paumeister und obristen Rabbi“ zu kiesen. Damit tauchte zum ersten Male der Plan der Errichtung eines Lande s - rabbinats Bamberg auf. Die Verwirklichung dieses Planes aber, obgleich von der Landesregierung mit wohlwollender Zustimmung auf genommen, wurde durch Interessengegensätze zwischen einerseits׳ der stiftischen und andererseits der ritterschaftlichen״ Judenschaft aufgehalten, deren Ausgleichung langwierige; Verhandlungen der beiden Verbände erforderlich machten. Man wandte sich zu diesem Zwecke zunächst an das damalige Rabbinat von Fra n k f u r t a. M.1 2, welches einen inhaltlich nicht bekannten Entscheid vom 22. Juni 1643 ergehen ließ, der eine befriedigende Lösung-der wichtigen Frage nicht herbeizuführen vermochte. Vermutlich handelte es sich bei diesen immer neu ausbrechenden Differenzen neben der Frage des Wahlrechts hauptsächlich um die Verteilung der entstehenden Lasten, die unter den Drangsalen des 30 jährigen Krieges als zu drückend nicht getragen werden konnten. Am 9. März 1654 erhielt dann die gesamte schütz verwandte Judenschaft auf Ansuchen abermals die fürstbischöfliche Genehmigung zur Berufung eines Rabbiners mit dem Sitze in Zeckendorf, . einem kleinen Orte, der mit Rück- ■sicht auf seine zentrale Lage im Lande gewählt wurde3. Darauf wurden neue Verhandlungen zwischen den Vertretern der beiden Judenschaftsverbände geführt, die am 1. September 1655 zu dem glücklichen Ergebnis gelangten, bei günstiger gewordenen Zeit- Verhältnissen auf Kosten der Gesamtheit ein gemeinsames geistliches Oberhaupt wählen und berufen zu wollen. Aber noch eine Zeitdauer von 3 Jahren des unerquicklichen Zögerns und Haderns sollte dahingehen, bis es endlich gelungen war, ein von zwei Schiedsrichtern ausgearbeitetes Uebereinkommen zustande zu bringen, das in der Form einer Vertragsurkunde vom 2. Aw 418 1. Aug. .1658 die Frage des Landrabbinats zur endgültigen Lösung förderte. 1 Vgl. dazu meine Geschichte S. 152 ff. . 2 Vorsitzender: Menachem Mendiin (d. i. R. Mendel Baß ans Krakau), Beisitzer: Meier ben Gerson־ (d. i. R. Meir Stern, vgl. ־Tiber dieselben Horovitz: Frkf. Rabb. S. 40—49y und Lob Saul Jehuda ben fioses Naphtali. . 3 Danach ist meine auf S. 154 unten In meiner Geschichte'״'gegebene Auffassung der Verhältnisse zu berichtigen..

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