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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 4 · p. Seite 277

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 4
Article
Gott und Pharao
Date
1924-01-01
Page
Seite 277 (sequence 10)
Language
German
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277 .־ .׳־ :ך י■'׳■׳;■ ״ ■י ■ -■־'־ י : sie aus Gebot und Strafdrohung, den beiden notwendigen Teilen einer 1 ex perfecta, bestehen, haben sie den formalen Charakter eines Gesetzes. Nur ist die Straf Sanktion, weil es sich um Falle individuellen Ungehorsams handelt, nicht eine unwandelbare Sentenz, sondern redet die paränetische Sprache des Erziehers, daher sie variiert und zu drastischen und seltenen Ausdrücken greift (,טאנת לענות מסתולל). Sehen wir uns nun nach einem Gesetz um, welches als Muster -solcher legalparänetischen Redeweise zu gelten hätte, so gibt es in der Thora nur eines :das Gesetzvom widerspenstigen Sohn (Dt 211821־). , ,,Wenn ein Mann einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn (בן פורר ומודה) hat, er hört nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter und sie haben, ihn gezüchtigt (ויסרו אתו)-und er würde auch dann nicht auf sie hören■ — dann sollen ihn sein Vater und seine Mutter ergreifen*־ und himausfübren zu den Aeltesten seiner Stadt und zum Tore seines Heimatortes und sollen zu den Aeltesten seiner Stadt sagen: dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam, er hört nicht auf unsere Stimme, ist ein Fresser und Säufer (זולל וסובא) — und es sollen ihn steinigen alle Männer seiner Stadt, daß er sterbe, so tilge hinweg das Böse aus deiner Mitte, und ganz Israel höre es und fürchte sich/' Mit drei Ausdrücken kennzeichnen die Eltern den Sohn. Davon istr'der mittlere איננו שומע בקולנו die affektlose Feststellung des objektiven Tatbestandes, wie sich seiner der Gesetzgeber selbst zwei Mal bedient. Dies ist also sein eigentliches Vergehen und der Grund für das Vorgehen gegen ihn: e r w i 11 nicht hören. Der dritte ׳Ausdruck ist die vulgäre und drastische Sprache der Entrüstung und zugleich die volksmäßige Antwort auf die Frage, worin sich denn der Ungehorsam äußere. Die Volksmäßigkeit wird durch Spr 2B20f׳ bezeugt. Die Erziehung der Kinder zu Respekt, Gehorsam, Zucht und Sitte ist ein Hauptthema des Spruchdichters und jenes Kapitel ist eine Belehrung im Hinblick auf unser Gesetz und die verwandten Rechts Vorstellungen und Institutionen (v, 12—18 Ermahnung an den Vater, wie er bei der Erziehung verfahren soll, v. 19 ff. an den Sohn). Volkstümlich ist auch die Alliteration ז1לל וסובא. Der Gesetzgeber aber, weit entfernt, die derbe Sprache der Eltern zu mißbilligen, teilt ihre gerechte Empörung, die ganz nach seinem Herzen ist, und eignet sich den Ausdruck insofern an, als er ein ähnliches Wortpaar mit gleichem Tonfall prägt: ם1רר ומורה, damit hat er ihn auf den tieferen Willensgrund zurückgeführt und ihn spekulativ veredelt. Die einfachen Leute sehen auf das äußere Tun und Gebaren, dem Weisen ist die Willensbeschaffenheit das Wesentliche. Hiernach wird dann dieser Ausdruck die gesetzliche Bezeichnung des Delinquenten und mit Berufung auf diesen Titel belangen ihn die Eltern zuerst, da sie ihn vor Gericht bringen.. Dieser Schritt ist ihre ultima ratio. Sie tun ihn erst, nachdem sie selbst versucht hatten, ihn zur Vernunft zu bringen, aber ihre elterlichen Machtmittel nichts ausgerichtet hatten. Diese Einwirkung wird durch das Verbum ליסרל אתו bezeichnet und es ist nun wichtige die Bedeutung dieses Wortes festzustellen. .

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