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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 3 · p. Seite 231

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 3
Article
Die Taufbewegung unter den polnischen Juden im XVIII. Jahrhundert
Date
1924-01-01
Page
Seite 231 (sequence 7)
Language
German
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So suchte •man• die. Tätigkeit .der Geistlichkeit von Rom aus zu vereiteln. Die Juden ließen die Briefe des Papstes, um sie rechtskräftig zu machen, durch den damaligen Führer des ״Waad" (der jüdische Reichstag) in die Notariatsakten der königlichen Kanzlei eintragen. Die Geistlichkeit sah sich nun gezwungen, die Blutbeschuläigungen aufzugeben und die Juden auf andere Weise zu verfolgen1. 1 Ritualmordprozesse, fanden noch im Jahre 1783 und 1787 statt. Der im Jahre 1783 spielte sich in Nie&wiez ab, wo eines Tages aus dem Schlosse des Fürsten Radziwill eine Neophytin spurlos verschwunden war. Nach Mitteilung des Fürsten Radziwill an seinen Schwager, den Chamherlan Morawski, soll: ein Jude, trotz des vom Rabbiner geschleuderten Bannfluches (Cherem) das Geheimnis ,,des gottlosen jüdischen Volkes“ verraten haben, wonach diese Neophytin durch Juden zu Tode gequält worden ist. Ein jüdischer Brauer wurde auch unter dem Verdacht, sie getötet zu haben, verhaftet und den Magistrats ge richten übergeben. Fürst Radziwill meint, daß die Juden aus Haßgefühl gegen das Christentum, selbst vor Mordtaten zu rituellen Zwecken nicht zurückschrecken. Um jedoch das Geheimnis zu wahren, pflegen die Rabbiner die Gemeindemitglieder mit dem Cherem (Bannfluch) zu belegen. Es sei selbst zu befürchten, daß die Juden mit Hilfe dieses Cherem auch auf Personen der höchsten Regierung Attentate vollführen könnten. Er trete daher unbedingt für die Abschaffung des Cheremein. . Ueber den Ausgang des Prozesses wird in diesem Briefe nichts mitgeteilt. Inwiefern in diesem Prozesse der Charakter eines Ritualmordes festgestellt wurde, ist unbekannt. (Listy ks. Karola Stanislawa Radziwilla (panie Kochanku) 1751—1790, hgb. von Ernest Luninski, Warschau 1906. S. 85—87). Im Jahre 1787 verschwand am großen Donnerstag in Olkusz die Tochter eines Wächters, die angeblich ein junger Jude mit einem Messer töten wollte. ־Während dieser Tat soll ein vorbeifahrender Fuhrmann die Hilferufe des Mädchens gehört haben und auf den Tatort herbeigeeilt sein. Er konnte jedoch des Mörders nicht mehr habhaft werden, der sein Schlachtmesser und die Mütze zurückgelassen hatte. Dieser Jude wurde jedoch später verhaftet und gestand, daß er vom Kahal in Olkusz für 24 Dukaten zur Vollführung dieser Tat überredet wurde. Ja, der Synagogendiener soll ihm sogar Gefäße zur Aufbewahrung des Blutes und der Schächter ein koche res Schlachtmesser gegeben haben. Die Genannten wurden verhaftet. Die Anklage wurde vom Grafen Wodzicki unterstützt. In seinen Memoiren (Wspomnienia z przeszlosci od 1768—1840, Krakau 1874, S. 197—203) erzählt er, er sei^davon überzeugt, daß die Juden christliches Blut für Pessach benötigen. Die Kahalsältesten wollten ihn sogar bestechen. Als der König nach Olkusz kam, wurde er von den Kahalsältesten aufgesucht, die Wodzicki anklagten, daß er unschuldige Juden verfolge. Der König ließ auch Wodzicki zu sich rufen und erklärte ihm, er habe nicht gehofft, daß er trotz seiner hohen Bildung noch a.n die mittelalterlichen Märchen über jüdische Ritualmorde glauben könne.. Trotz der zahlreichen Prozesse habe sich die gebildete Welt zur Genüge davon überzeugen können, daß sämtliche Juden, gegen die solche Prozesse angehängt ./wurden, nur Opfer des Aberglaubens und der Vorurteile gewesen sind. Der König ersuchte ihn daher, von der Anklage Abstand zu nehmen. Wodzicki erwiderte hierauf, daß er zwar von jedwedem Fanatismus und der Grausamkeit des Mittelalters fern sei, er glaube aber, daß es im Interesse der Gesellschaft liege, diese Angelegenheit durch eine strenge Untersuchung zu klären. Während dieses Gespräches hatte auch der Begleiter des Königs, der bekannte Historiker Naruszewicz, der sonst - kein besonderer Judeiifreund war, die Bemerkung hinzugefügt, daß man auch bei Unschuldigen ein Verbrechen feststellen könne, wenn sich die öffentliche Meinung gegen den Betreffenden von Vorurteilen leiten lasse. Graf Tyszkiewicz. stimmte ebenfalls dem zu, mit der Hinzufügung, daß durch die Judenverfolgung die Städte sich nicht emporheben können. Wodzicki fügte sich schließlich dem königlichen Willen, -obwohl er, wie er in seinen Memoiren erklärt, auch fernerhin vom Ritualmord überzeugt gewesen sei. Für jeden Fall ist es charakteristisch, daß selbst in Kreisen so gebildeter Männer, wie es ja Graf Wodzicki zweifelsohne war, die

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