Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Taufbewegung unter den polnischen Juden im XVIII. Jahrhundert
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 6)
- Language
- German
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230 Auf Ganganellis Antrag wurde auch in der betreffenden Sitzungr beschlossen, der heilige Stuhl solle für.die Juden in Polen einige Vcu> sichtsmaßregeln ergreifen, ebenso wie es die Päpste Georg IX. und Innozenz IV. seinerzeit zu Gunsten der deutschen und französischen; Juden getan , haben. Positives hatte Ganganelli nichts beantragt״ und die Motive, die ihn selbst zur Beantragung von Vorsichtsmaß-' regeln bewogen haben, sind keineswegs ideeller Natur. Im Gegenteil, er ließ sich von ganz anderen Motiven leiten. Er war der Meinung״ daß man infolge der so häufigen Ritualmordprozesse die christliche Lehre in den Augen der . Juden, die man eben für dieselbe zu gewinnen sich bestreben sollte, verhaßt mache. Die in seinem Gut-r achten. beantragten Vorsichtsmaßregeln sollten nur gefaßt werden״ ,,damit nicht ferner der Name Christi bei den Juden gelästert werde und damit nicht die Schwierigkeiten ihrer Bekehrung noch vermehrt werden. Ich wage nicht fährt Ganganelli fort — irgend ein Projekt vorzuschlagen, um diese ,Unglücklichen von so vielen Gemetzeln zu befreien, indem ich hoffe, daß Jesu Christo seinem Vicar die Mittel in den Sinn geben wird, welche für den christlichen Namen ehrenvoll sein und zur Bekehrung dieser Unglücklichen führen werden“1.. Also nicht zu Gunsten der .unglücklichen Juden hatte er sein Gutachten ausgearbeitet, sondern, um die durch die Ritualmordprozesse geschaffenen Schwierigkeiten ihrer Bekehrung aufzuheben und die Kirche zu einer milderen Behandlung der Juden, die eben ihre Taufe ermöglichen sollte, anzuregen. Aber trotz des betreffenden Gutachtens war den polnischen Juden nicht für lange Ruhe gegönnt; denn schon im Jahre 1760 wiederholten sich abermals Blutbeschuldigungen in Wojslawice und die Juden mußten das zweite. Mal zum selben Mittel greifen. Eljakim. ben Ascher Selig (Jaköb Selek) fuhr abermals nach Rom, um den Schutz des Papstes Clemens XIII. zu erflehen. Dieser versprach, ihm eine sorgfältige Prüfung des Gesuches und ließ zugleich durch, den Kardinal Corsini an den päpstlichen Nuntius in Warschau einen. Brief richten, in dem erklärt wurde, daß der Glaube des Volkes״ die Juden müssen Blut genießen, fälschlich sei. Es scheint, daß der Papst die Bittschrift der Juden prüfen ließ, denn er beauftragte den Nuntius, dem Premierminister des polnischen Königs August IIL dem Grafen. Brühl mitzuteilen, daß: ,,Sa Saintetä veut bien que l’on Sache, com me ayant dernierment les saint Si£ge examine tous les fondements, sur les quels est appu.y^e i’opinion״ ־. que les Juifs aient besoin du sang bumain pour faire azime et que pour gst. ils soient coupables des homicides d’enfants Ghretiens. On a reconnü, q’uil n’y a point des preuves assez claires et süres, qui sufficent a faire valoir la prdvention, qu’on a eü et, l’on a present contre ceux de fagon qu’on puisse en vigueur dicelles les declarer coupables de semblables crimes2.“ 1 Sein Gutachten p. 39—-40,. Die Briefe des Kardinals Corsini an den päpstlichen Nuntius in Warschau״ wie auch dessen Schreiben an den Grafen Brühl sind im J.1763 in Warschau in den ,,Documenta Judaeos in Polonia concerneiitia ad acta metrices regni: suscepta et ex iis fideliter iterum descripta et extradita“, abgedruckt. Sie sind auch dann in Fürsts Orient Jg. 1840 p. 38 u. ,40 in einer Korrespondenz au& Krzemieniec. (Rußland) vom 5. L 1840 von J. B. Lewinsohn und sodann in den Beilagen zu seinem אפם דמים (£it. nach Warschauer Ausgabe 1903 p. 103; bis. 118) abgedruckt worden.