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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 3 · p. Seite 198

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 3
Article
Eine neue Darstellung des talmudischen Rechtes [Rezension]
Date
1924-01-01
Page
Seite 198 (sequence 7)
Language
German
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198 mit der eigenartigen Auffassung zusammen, die Mischna und Talmud von der pätria potestas hat. Die Traditionsgelehrten sehen im Vater nicht 'mehr einen Muntwalt in dem Sinne, wie ihn das römische Recht kennt, sondern einen Beschützer und Wahrer der Interessen seiner Kinder. Die potestas als solche wurde aufs minimalste eingeschränkt. Das einstige Recht, die Tochter als Magd zu verkaufen, gilt für die früheste Periode des Talmud nicht ,mehr als lebendiges Recht und soll schön für die Zeit des zweiten Tempels nicht mehr in Kraft gewesen sein1. Das einzige noch bestehende Recht des Vaters, srine Tochter an den Mann zu geben, reicht bloß, bis die Tochter 12V2 Jahre alt wird. Daß der Vater auch dann um das Schicksal •seiner Tochter bekümmert war und ihr zur Eingehung einer Ehe verholten hat, untersteht keinem Zweifel, aber der Begriff der potestas hörte prinzipiell auf. Dieses Auf hören der Vatergewalt fand auch darin seinen Ausdruck, daß ihm seine einstige Rolle bei der deditio puellae ganz weggenommen wurde. Die speziell auf die patria potestas gegründete Entgegennahme des Brautpreises überging auf die Braut selbst. Es gab demnach zweierlei prinzipiell verschiedene קדושי כסף♦ a) die bis zum Alter der Großjährigkeit בגלות reichenden קדושץ wurden vom Vater entgegengenommen. Diese bilden eine vollständige Analogie zur textlich nachweisbaren Eheschließungsart und können als קלוש״ תורה bezeichnet werden; b) die קדושי כפף von der Zeit -der Großj ährigkeit ab. Die sind nicht bloß begrifflich rein symbolisch, •sondern enthalten auch formell nicht mehr alle Momente, die in der Textquelle vorgesehen sind, indem hier Verkäufer und Verkauftes in eine Person zusammenschmelzen. Sie dürften daher füglich als מדברי סופרים genommen werden. Maimonides ist der einzige, der die קדושי בסף als מדברי סופרים bezeichnet (Ischnth I, 2). Demgegenüber ist noch das. III, 20 zu vergleichen. Ob Maim. die hier gegebene Distinktion vorgeschwebt hat, möchte ich weiter nicht verfolgen. Jedenfalls steht fest, daß für Maim. die durch den Vater geschlossene Ehe, inwieferne es sich um seine unmündige Tochter handelt, uneingeschränkt als קדושי תורה gilt. Man vgl. das. in, 11: האב מקדש את כתו שלא לדעתה כל ומן שהיא קטנה ובן כשהיא נערה רשותה בידו, שנאמר את בתי נתתי לאיש הזה לאשה, ו ק י ד ו ש י ה ל א ב י ה• Es ist noch ferner Abad. iv, 7 zu vergleichen. Die Vergleiche mit dem römischen Recht sind recht spärlich. Auf diesem Gebiete ist noch viel zu leisten. Gerade das jüdische Eherecht bietet beachtenswerten Stoff zu einer solchen Vergleichung. —־. Die Unzulässigkeit der Eheschließung zwischen Juden und Nicht- Juden hätte in § 8 Aufnahme finden und auf die entsprechende Verfügung im römischen Recht hingewiesen werden müssen, wo es uämlich heißt (C. I, 96): Ne quis Christianam mulierem in matrimonium Judaeus accipiat neque Judaeae Christianus conjugium 1 Vgl. Arach. 29a, 32b Ende, 33a, Maim. Abadim I Ende, Schemitta X, 8—9. Abweichende Auffassung Tos. Gitt. 36a—b s. v. בזמן• ibid. Arach. 32b s. v. מכו יובלות. Es ist noch zu bemerken, daß die talm. Quellen auf keinen praktischen Fall hinweisen, wo der Vater die Tochter im gegebenen Sinne verkauft hätte.

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