Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Mitteilungen zur Geschichte und Literatur aus der Geniza
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 154 (sequence 5)
- Language
- German
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154 zu erklären? Die Borajta im Babli gibt entschieden den letzteren Recht. Unser Fragment lehrt aber, daß man an zwei Riten denken muß. Neben dem;babylonischen hat es wahrscheinlich noch einen anderen Ritus gegeben, der mit םל1 סלו begonnen hat. Da man. aber in Babylonien gegen den babylonischen Talmud nicht entscheiden durfte, so hat man dem auswärtigen, vielleicht palästinensischen Ritus damit Konzessionen gemacht, daß man mit v. 15 angefangen hat und später nochmals v. 14 wiederholt hat. Drittens ist auf den Schlußsatz hinzuweisen, daß man im/Nachmittagsgottesdienst keinen Priestersegen sagen darf. Diese Streitfrage geht auf die Tannaiten des zweiten Jahrhunderts zurück. R. Meir und R. Jose ben Halafta streiten darüber (b. Taan. 26B). Unser Fragment folgt der Entscheidung des R. Nahman, dessen Halacha dahin geht, daß man beim Nachmittagsgottesdienst keinen Priestersegen spricht. Dabei ist es aber nicht geblieben. Mahzor Vitry (p. 394) bringt eine Stelle aus den Sheiltoth, die besagt, dass man beim Minchagottesdienst ja den Segen gesprochen hat, so wird es auch im Namen des R. Gershom, ferner von Alfassi und anderen aufgefaßt (s. שבולי הלקט p. 298, העיטור II, 45 c.). R. Amram Gaon hatte den Brauch des Fragmentes vor sich (vgl.מנהיג P. 61 und Frumkin, סדר ר׳ עמרם השלם p, 354, § 22). Wir wenden uns zu den Lektionen des Laubhüttenfestes. Am ersten und.zweiten Tag wird Lev 22262344—־ gelesen. Die Haftara wird Num 291214־ entlehnt. Die Propheten Haftara für den ersten Tag ist Zach 139bis 1421. H. Ged. (p. 619) beginnen c. 14!, ebenso H. P. (p. 133) und T. R. (p. 39). Der Usus des Fragments, mit Zach 13g anzufangen, ist von keinem späteren Autor erwähnt. Der Brauch ist auch entschieden gegen die Borajta, die oben angeführt worden ist. Die Haftara für den zweiten Tag ist I Kg 751—815, wie in den anderen Schriften. Die Lektionen für die übrigen Tage des Laubhüttenfestes bildeten seit altersher Gegenstand des Streites. Das Fragment hat folgendes Schema auf gestellt: 3. Tag: Kohen וביום השיני; Levi, isr. וביום השלישי Reb. beide. L Tag: Koiien וביום השלישי; Levi,1sr.וביום הרביעי; Reb. beide. 5. Tag: Kohen וביום הרביעי; Levi, Isr. וביום החמישי; Reb. beide. 6. Tag: Kohen וביום החמישי; Levi, Isr. וביום חששי; Reb. beide. 7. Tag: Kohen וביום הששי; Levi, Isr. וביום השביעי; Reb. beide. 8. Tag: כל הבכור, Haft. וביום השמיני, Proph. 1 Kg 864-64. 9. Tag: וואת הברכה Haft. ebd. Proph. I Kg 761—81s, II Jos 1!—18. Vergleichen wir diese Liste mit der Handschrift, die dem Berliner H. G. zu Grunde gelegen hat, so finden wir, daß man dort p. 619 dritte Zeile von unten.lesen muß: וישראל וביום השלישי ורביעי־ קורא וביום השיני וביום השלישי. Die Korrekturen des Herausgebers scheinen nach; unserem Fragmente nicht berechtigt zu sein. H. P. p. 133 stimmen mit unserem Fragmente überein, lassen aber der! Rebii nur eines Tages Opfer lesen (weil sie ja den palästinensischen Usus repräsentieren), während H. G. wie Frag, für zwei Tage lesen lassen. T., R. (p. 39) hat eine ganz verschiedene Leseart. Die Liste ist folgende:.