Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 2 · p. Seite 141

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 2
Article
Probleme der talmudischen Dialektik
Date
1924-01-01
Page
Seite 141 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829921-2829924-2832087--45709-2832164
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

141 (Vgl. auch A. Freimann, Ascher ben Jechiel, im Jahrbuch der Jüdisch- Literarischen Gesellschaft, Bd. XII, 1918, S. 257/5.8, und A. Marmorstein, Mitteilungen, zur Geschichte und Literatur aus der Geniza, Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums, 1923, S. 59 ft) Unter Berufung auf did Präzedenzfälle im Talmud erklärt ibn Adret, wenn man alles auf die Bestimmungen der Thora gründe, müsse die Welt zu Grunde gehen. Die Alten hätten schon erklärt, Jerusalem sei nur zerstört worden, weil sie ihre Prozesse auf das Recht der Thora begründet hätten. Nur müsse das Ziel der ganzen Jurisdiktion der Zaun um die Lehre und die Rücksicht auf die Not der Stunde sein. Besonders sei dieses Verfahren da berechtigt, wo die staatliche Regierung den jüdischen Richter dazu ermächtigt habe. Hierfür zitiert er einen Beleg aus dem Talmud (Eleasar bar Simon B. m. 83b). Mithin begegnet uns in der Halachah ein d o ppeltes Strafr e c h t. Das eine wird von der Theorie ausgebildet, nachdem den Juden das jus gladii verloren gegangen war. Es stützt sich ausschließlieh auf die Thora, sucht mit allen Künsten einer subtilen Dialektik ein Todesurteil unmöglich zu machen, schließt deshalb das freie richterliche Ermessen vollständig aus und stellt die rigorosesten Bestimmungen über die Vernehmung der Zeugen auf. Mit gutem Grunde dürften Akiba und Tarfon behaupten, in einem Synhedrion, dessen Mitglieder sie gewesen seien, wäre niemals ein Todesurteil gefällt worden. Aber dieses Verfahren wurde in der Wirklichkeit nicht beobachtet, als dennoch wieder ein jüdisches Strafrecht aufkam. Die Diskussionen darüber haben keine unmittelbare praktische Wirksamkeit, sondern nur geschichtliche Bedeutung, etwa wie die Auseinandersetzungen und Kontroversen moderner Historiker über die Zuständigkeit römischer Magistrate oder über die Rechte der deutschen Kurfürsten, oder wie halachische Debatten über den Dienst des Hohenpriesters am Jom Hakkippurim. Schon die Zeit־- genossen Akibas und Tarfons hatten den von diesen geforderten Strafprozeß abgelehnt. Simon ben Gamliel sprach es klar aus, auch Akiba und seine Genossen hätten die Zahl der Mörder in Israel gemehrt (Mischnah Maccoth I, 10, S. 7a), Raschi deutet das so, bei diesem modus procedendi hätten sich die Mörder nicht mehr vor dem Gerichte gefürchtet. Damit ist er gerichtet. Es ist der gleiche Gedanke, den 1200 Jahre später Ibn Adret in Spanien ausgesprochen hat. Aus dieser Not ist dann das andere Verfahren herausgewachsen, das sich die praktische Rechtspflege erobert hat. Es gründet sich nicht auf die Thora, sondern auf die Bedürfnisse der Stunde und eine freie Verordnungsgewalt des Richters. In weitem Umfang überläßt es Verfahren, Entscheidung und Strafzumessung seinem freien Ermessen. Ausdrücklich beseitigt es die strengen Bestimmungen der Halachah über die Vernehmung der Zeugen. In diesem in Wirkliche keit geltenden und für die Not der Stunde berechneten Verfahren finden wir nichts von den dialektischen Gedankengängen, die uns in der Gemara entgegentraten, IV. Die Dialektik als Waffe im Kampfe. x\m die Einschränkung der Todesstrafe, ist nur ein Kapitel aus der Geschichte dieser metk-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.