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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 2 · p. Seite 139

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 2
Article
Probleme der talmudischen Dialektik
Date
1924-01-01
Page
Seite 139 (sequence 14)
Language
German
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139 über Leben und Tod den römischen und babylonischen Gerichten überlassen war. Aber die Theorie hat die gleichen Mittel angewendet, deren sich sonst überall die gerichtliche Praxis bedient, um den Ausgleich zwischen dem Gesetz und dem Leben zu schaffen, und zu der Deutung, der Einschränkung oder der Erweiterung der bestehenden Normen ihre Zuflucht genommen. In der Dialektik fand sie das Werkzeug, mit dessen Hilfe sie das in der Praxis aufgegebene strikte Recht wenigstens in Gedanken festhalten und mildern konnte. Die Praxis aber hat sich auf ganz andere Weise geholfen. Sie hat neben dem Strafrecht, das auf der Thora beruhte, noch ein anderes geschaffen, dem die biblische Grundlage fehlte und für das die strengen prozessualen Bestimmungen, die wir entwickelten, von vornherein nicht galten. Neben das Gesetz der Thora trat nämlich früh schon das R e c h t des Bannes und der Tekanoth. So wiederholt sich auch auf dem Gebiete der Halachah die schon einmal, bei Erwähnung des römischen Zivilrechts, geschilderte Erscheinung, daß neben einer schon bestehenden Rechtsordnung sich allmählich eine neue ausbildet, die sie ergänzt, verändert* und sogar verdrängt. (Zur allgemeinen Würdigung dieser auch sonst vorkommenden Entwicklung vgl. Georg Jellinek, Der Kampf des alten mit dem neuen Recht. Heidelberger Rektoratsrede, 1907.) Die Tekanoth aber wenden sich mit großer Energie gegen die Fesseln, die strenge Halachah dem Richter auf erlegt. ״Jerusalem wurde nur zerstört, weil sie ihre Rechtsprechung auf die strenge Satzung der Thora gründeten“, urteilte schon der Talmud (B. m. 30b). Die neue Gerichtsbarkeit ist dem gegenüber formlos. Sie ruht auf dem Ermessen des Richters und findet ihren letzten Grund statt in rein rechtlichen Erwägungen besonders in der Rücksicht auf ״das Bedürfnis der Stünde“, schließt also unter Umständen ein stark politisches Moment in sich. Sie begegnet uns schon in den Tagen des biblischen Altertums und hat sich dann mehrmals wieder erneuert, als das Synhedrion mit seinem Kriminalprozeß schon lange der Geschichte angehörte. Viel Material über diese w^enig beachtete und doch ungewöhnlich interessante Blüte der :Halachah findet sich im § 2 des Tur zum Choschen Mischpat. Auf diesem Kapitel beruhen auch im wesentlichen die folgenden Darlegungen. Unsere Kenntnis der ganzen Entwicklurg beginnt mit den in "der rabbinischen Literatur viel zitierten Verfügungen von Esra (Esra Kap. 108). ״Wer binnen acht Tagen nicht gemäß dem Be- Schlüsse der Fürsten und. der Aeltesten kommt, dessen ganze Habe werde gebannt, und er werde ausgeschieden aus der Gemeinde der Verbannten.“ An dieses Vorbild haben spätere Autoritäten oft angeknüpft. Die außerordentliche Strafgewalt der späteren Zeit wird im Talmud in einer Boraitha bezeugt (Sabb. 46a). Hier gibt ein früher Tanna, Elieser ben Jakob, eine Ueberlieferung wieder, die er von seinen. Lehrern erhalten habe. Darnach wurde in der Hellenistenzeit, also im zweiten vorchristlichen Jahrhundert, ein Mann hingerichtet, weil er am Sabbat geritten war. Nach der Thora wäre dieses Todesurteil nicht zu rechtfertigen. Denn das Reiten am Sabbat ist nur rabbinisch verboten (Kaschi z. St.). Die Gemara gibt denn auch zur Begründung des Verdikts ausdrücklich an, das Delikt an

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