Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Probleme der talmudischen Dialektik
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 135 (sequence 10)
- Language
- German
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135 müsse (Deut 176). Und sie verschärft dieses Gebot noch durch ihre Deutung, daß der Zeuge alles mit eigenen Äugen gesehen haben müsseכ daß seine Aussage also auf keinen Fall irgendwie auf Indizien beruhen dürfe. Selbst die schwersten Spuren und Anzeichen genügen nicht. Dies demonstriert die Aggadah, die (Sanh. 37a) von Simon ben Schetach und (in der Mechiltha zu Ex 238) von Jehuda ben Tabbai erzählt wird. ״Es sprach Simon ben Schetach: Ich will nicht den Trost schauen, wenn ich nicht einen gesehen habe, der einen anderen in eine Ruine verfolgte. Ich lief ihm nach und fand ihn mit blutigem Schwerte, und der Erschlagene lag röchelnd am Boden. Ich fragte ihn: Frevler, wer hat diesen erschlagen? Entweder Du , oder ich. Aber was soll ich tun? Dein Blut ist nicht in meine Hand gegeben, denn die Thora hat gesagt: Auf Grund von zwei oder drei Zeugen soll der Todeswürdige getötet werden. Der die Gedanken kennt, wird den strafen, der seinen Nächsten erschlagen hat. Sie erzählen, sie seien noch nicht weggegangen gewesen, als eine Schlange kam und den Mörder zu Tode biß.“ Der Mörder ist hier auf handhafter Tat ergriffen, und die Aeußerung des Simon ,,entweder Du oder ich" auf keinen Fall berechtigt. Bei dieser Auffassung des biblisehen Wortes hebt sich die Justiz selber auf und erklärt die menschliehe Gerechtigkeit für bankerott, indem sie sie Gott überliefert. ,,Der die Gedanken kennt, wird den strafen, der seinen Nächsten erschlagen hat." Es wäre möglich, daß der Talmud selbst in der ihm eigenen Art diese einschränkende Interpretation abgelehnt hätte. Wenn er nämlich erzählt, unverzüglich habe eine Schlange den Mörder totgebissen, macht er die menschliche Justiz durch ein Wunder überflüssig. Damit ist sie aber selber gerichtet. Denn nach der Ueberzeugung mindestens des Abaji ist ein Wunder ein Zeugnis für die Untüchtigkeit des damit Begnadeten. ״Wie gering muß dieser Mensch sein, da seinetwegen die Ordnung des Weltanfangs geändert werden mußte" (Sabb. 53b). Das Ziel aber, auf das alle diese Bestimmungen hinauslaufen, ist erreicht, der überführte Mörder kann nicht hingerichtet werden. Zu der biblischen Forderung von zwei Zeugen und ihrer strengen Durchführung kommt dann noch die weitere Vorschrift, die Z e u g e n zu vernehmen und dabei so viele Fragen an sie zu stellen, daß sie sichin Widersprüche verwickeln und infolgedessen bei der Ueberführüng der Angeklagten ausscheiden. Dies wird in der Gemara (Maccoth 7a) ausdrücklich als das Verfahren von Akiba und Tarfon angegeben. Auf diese Prüfung der Zeugen legt die Halachah ein hohes Gewicht. Für die Ermittlung des Tatbestands kann sie gleichgültig sein, aber sie kann wichtig werden als ein Mittel, um Zeugen als verlogene Leute auszuschalten‘. ׳ Es gibt genug tatsächliche Umstände, die kein Zeuge wahrnehmen konnte. Dieses Problem ist in der modernen Kriminalistik sehr aktuell. Die Ergebnisse dieser Wissenschaft und der strafrechtlichen Praxis sollten aber auch bei der Erforschung der Halachah herangezogen werden. Denn wir können den Problemen der Halachah nicht allein durch die logische Ausspinnung einmal gegebener Denkmotive nahe kommen, sondern wir müssen die strittigen Fragen nach Möglichkeit auch an den Tatsachen messen. Darum zitieren wir hier die ErgebnissedesHilsner-