Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Probleme der talmudischen Dialektik
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 4)
- Language
- German
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129 nur ein wichtiges und bedeutendes Beispiel, das mit ihm motiviert wird. Bis tief in die Amoräerzeit war es auf Grund einer biblischen Bestimmung, wie die Rabbinen sie auffaßten, nämlich nach II. B. M. 3427, verboten, die mündliche Lehre aufzuschreiben. Als aber diese aus verschiedenen Gründen der Vergessenheit zu verfallen drohte, wurde dennoch ihre schriftliche Fixierung gestattet, weil es Zeit sei, für den Ewigen zu wirken (Tem. 14b). Wäre der Satz ein anerr kannter halachischer Grundsatz, so würde er jeglicher Reform Tür und Tor öffnen. In Wirklichkeit aber erfahren wir weiter nichts über die Voraussetzungen, unter denen er angewendet werden darf, und über die Grenzen,, die ihm gesetzt sind. Wie so manches andere . bedeutende Wort, etwa wie der Kanon דברה תודה כלשון בני אדם (Ber. 31b) oder ד״נא דמלכותא דינא (B. k. 113a), ist auch dieser eine Maxime, deren strikte halachische Bedeutung gering, deren Wirksamkeit als Ausdruck einer Stimmung, als Bekundung rabbinischer Vollmacht dagegen sehr groß ist. Er erweckte ganz allgemein das Bewußtsein von einer gewissen Freiheit auch gegenüber ausdrücklichen biblischen Satzungen. Zu Entscheidungen in diesem Sinne waren ganz besonders die palästinischen Rabbinen in dem schweren vierten nachchristlichen Jahrhundert genötigt, in der Zeit nach Konstantin dem Großen, in den Jahrzehnten der ewigen Kriege gegen die Perser. Palästina war damals mit römischen Heeren überschwemmt. Die Cäsaren und ihre Feldherren forderten rücksichtslos Steuern, Auflagen und Naturalleistungen, die Juden aber ״hatten nichts, .um zu bezahlen, und hätten im Kerker sterben können“. (Sanh. 26a, Toss. s. v. משרבו האנסים,). Frei und klar haben damals palästinische Lehrer dieser Lebensgefahr Rücksicht getragen und manches, was die Thora verbot, ausdrücklich erlaubt. So gestattete Rabbi Jannai die von der Thora verbotene Aussaat im siebenten Jahre, dem Sabbatjahre (Sanh. cit.). Und Rabbi Jona und Rabbi Jose erlaubten sogar, das von der Thora strenge verbotene Brotbacken am Sabbat, als Ursicinus, ein Feldherr des Cäsar Gallus, für seine Legionen frisches Brot forderte (j. Scheb. IV, .2, S. 35a). Alle diese Anordnungen sind außerordentliche M a ß - nähme n für den Fall der dringendsten Not, wie sie seiten eintritt, Verordnungsge wa 11, die Befugnis zu Tekanoth, aber nehmen die Rabbinen auch für d e n gewöhnlichen ruhigen. Verlauf des Lebens in Anspruch. Ihre Wirksamkeit erscheint hier als ein Seitenstück zu der der römischen Prätoren ״Ins prätorium est quod prätores introduxerunt adiuvandi vel supplendi vel corrigendi iuris civilis gratia propter utilitatem püblicam,“ sagt Papinian (L. 7 § 1 D. de J. et J. 1, 1). Daher nehmen auch die Rabbinen als Grundlage für weite Gebiete des Familien- und des Verkehrsrechts nicht die Thora, sondern die rabbinische Rechtsauffassung an und scheuen nicht den Widerspruch mit biblischen Bestimmungen: ״Wer eine Ehe schließt, schließt sie im Sinne der Rabbinen, und diese entziehen gegebenen Falles einer biblisch gültigen Trauung ihre Gültigkeit von Anfang an,“ heißt es (Gittin 33a, 73a, Jeb. 90b). Und Samuel ben Meir hat (B. b. 48b) das Prinzip mit allere Schroffheit ausgesprochen : ״Ob- Mpnatsschrift, 68. Jahrgang. 9