Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 68 (1924)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Kants Bedeutung für das Judentum
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
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101 zur Einheit und Objektivität des Erfahrungszusammenhanges. Ohne die Einheit der Erkenntnis gibt es keine Einheit der Natur. Die Ordnungen der Natur sind Zusammenfassungen des Geistes. Und in der gleichen Methode erweist die ,,Kritik der praktischen Vernunft“, daß es kein Gut und Böse gibt, das dem Menschen von der Außenwelt, sei es der Natur oder der Geschichte und selbst von Gott auf gedrängt werden könnte. Die Objektivität des Guten muß sich der eigenen Einsicht als solche erweisen. Einsicht und Begierde aber sind Gegensätze, jene objektiv, diese subjektiv. So wird nur die begierdefreie Einsicht das Gesetz des Guten zu erfassen vermögen. Da die Welt der Gegenstände nur durch ihre Wirkung auf unsere Begierde dem Willen erstrebenswert wird, die Begierde aber nicht mitsprechen soll, wenn es sich um die Erkenntnis des Guten handelt, versinkt die Welt der Gegenstände als Erkenntnisgrund des Guten. Gut ist das, was sein soll, gleichviel ob es schon je da war oder sein wird, und welches seine Wirkungen in der Sinnenwelt sein werden. Das Gute ist nicht gegeben, sondern aufgegeben. Einsam auf sich selbst gestellt, vermag der Geist seinem Willen kein anderes und höheres Ziel zu stellen, als den Geist selbst d. h. die Objektivität selbst zum Gesetz seines Willens zu erheben. ,,Handle mit dem Bewußtsein der Allgemeingültigkeit Deines Handelns“, lautet der unbedingte d. h. kategorische Imperativ der sittliehen Erkenntnis oder der praktischen Vernunft. In der Selbstgesetzgebung liegt die Würde des Mensehen als Selbstzweck, liegt zugleich die objektive Vereinigung der Menschen über alle Naturunterschiede der Rassen und alle Interessengegens ätze der Völker hinweg zur gemeinsamen Verwirklichung des Guten, zur Einheit der Menschheit. Staat und Völkerrecht haben Ausdruck der sittlichen Selbstgesetzgebung der Menschheit zu sein, der ewige Frieden die Grundlage der Menschheitskultur zu bedeuten. So schafft der Geist, wie die Gesetzgebung der Natur, so die Gesetze des sittlichen Willens. Und wie die Naturwissenschaft die Grundlagen der Erfahrung, gibt die sittliche Einsicht dem Handein seine objektiven Ziele. Die Welt der Erfahrung aber ist es, in der unser sittlicher-Wille sich zu betätigen hat. Wir selbst gehören diesem Zusammenhang der Dinge an. Ist dann der sittliche Wille nicht verstrickt im Naturzusammenhang der Dinge und unserer Triebe? Vermag er sich über diesen Zusammenhang zu erheben und sich selbst zu gehören? Das ־Werk des Guten ist nie am Ende, das Ziel der sittlichen Persönlichkeit.ist nie erreicht, stets zu erstreben.