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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 6 · p. Seite 276

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Geleitszoll und Koscherfleischabgabe, zwei Sondersteuern der Posener Juden
Date
1923-01-01
Page
Seite 276 (sequence 4)
Language
German
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B) Bromberg: 1. wie in Posen; 91 328 Fl. Rückstände, davon exigible 1 056 Fl. 2. Verpachtung v. 1. März 1812 bis 1. März 1813; Rückstände noch unermittelt. 3. Bis 1. Dez. 1813 Erhebung durch die Konsumtionssteuerämter; keine Reste wie auch in den folgenden Perioden. 4. 1. Dez. 1813 bis 1. Sept. 1814 kreisweise Verpachtung. 5. 1.1 Sept. 1814 bis 15. Juli 1815 staatliche Verwaltung, bei direkter Erhebung durch die Accisebeamten. (Zerboni an Bülow 4. Jan. 1816.) Man mußte der Gleichförmigkeit halber diesen Zustand bis Mitte Juli fortdauern lassen, da in Posen die Kontrakte bis dahin liefen (Zerboni an die Regierungskommission 27. Juni 1815). Hierauf verfügte Bülow am 17. Febr. 1816, daß für Posen von einer!Nachforderung aus der 5. Periode keine Rede sein sollte. Aus der 1. sollten die genannten Beträge von 114 632 Fl. eingezogen und alle anderen Summen gelöscht werden. Ueber die Beschaffenheit der Rückstände des 2. Zeitraums wünschte er wie über die des 5. nähere Auskunft, die des 3. sollten von den in der Provinz wohnhaften Pächtern beigetrieben werden. Für Bromberg war aus dem 1. Zeitraum alles bis auf 1 056 FL niederzuschlagen, zu 2 der Fehlbetrag auszumitteln und möglichst einzuziehen. Gesuche der Pächter um Erlaß ihrer Schulden wurden daher zunächst durchweg abgewiesen, so von Abraham Flatau und Israel Meyer, die 16 166 Rtr. zu entrichten hatten, während ihnen für den Rest Frist gewährt wurde zur Belegung eines angeblich erlittenen Verlustes. Mit Hilfe des Warschauer Generalkonsuls Schmidt gelang es dann noch zu ermitteln (1818), daß in Bromberg nach dem Umfang des Bezirks vor Mai 1815 die Unterpächter 26 547 Fl. im 2. Zeitraum schuldig geblieben waren gegen 140 634 Fl. aus der 3. Epoche in Posen gemäß einer endgültigen Fest- Stellung. Nun w7ar aber weiter zu eruieren, welche Summen hiervon auf die bei Rußland verbliebenen Kreise Radziejewo, Bresc und Kowel und welche auf die zu Westpreußen geschlagenen Thorn, Kulm und Michelau entfielen? Dort blieb auch der Kreis Deutsch-Krone 838 Rtr. schuldig, so daß im Departement Marienwerder sich ebenfalls die Verwirrung häufte. Die Bromberger Behörde hatte zuerst so völlig verzweifelt, daß sie anfragte, ob nicht die Gesamtsumme gelöscht ,werden dürfe, da viele Debenten verzogen oder verstorben waren, die Eintreibung 1810—12 ungleichmäßig vor sich gegangen war und nur aus der Zeit der staatlichen Verwaltung keine Reste gefunden werden konnten, weil damals die Beträge unmittelbar nach Verbrauch des Steuerobjektes erhoben wurden. Obenein machte sie die Armut der Schuldner, die schon im Herzogtum Warschau erfolgten Niederschlagungen und die weiteren damals verheißenen Remissionen geltend (Ber. v. 5. Okt. 1815). Am 26. Mai 1819 konnte sie jedoch trotz aller Schwierigkeiten melden, daß auf ihren Distrikt in seiner nunmehrigen Abgrenzung 16 175 Fl. entfielen, die sie zur Restekasse einziehen sollte (Reskr. v. 28. Juni). Gleiche Weisung erging nach Marienwerder bezüglich der dorthin fallenden 2 948 Fl. Hingegen billigte das Schatzministerium auf Bericht der Posener Regierung, daß die in Graetz für 1809/10 rückständigen Beträge von 5 140 Fl. bei der Mittellosigkeit der Schuldner niedergeschlagen würden (Verf. v. 6. Juni 1821). Die Pacht- Verhältnisse bedingten aber noch mancherlei Erörterungen. Bülow hatte darüber schon am 30. Juli 1815 Auskunft verlangt und der bisherige Schatzdirektor v. Nozarzewslä am 20. Juni berichtet und einen Kontrakt zwischen der Warschauer Schatzdirektion und Wolff Falk als Vertreter aller jüdischen Gemeinden des Posener Bezirks v. 25. Mai vorgelegt, dessen Aufhebung bei seinen für die Kontribuenten drückenden Bestimmungen und seinem gesetzwidrigen Charakter allerdings angemessen war, aber eine Entschädigung des Pächters für seine Kosten und namentlich für eine im Namen und auf Rechnung der Gemeinden der II. Sektion der Hauptdepartementskasse geleisteten Vor־ schuß von 53 333 Fl. voraussetzte. Da diese durch Quittung belegte Summe' nach Warschau abgeführt war', auch einem 4 monatigen Pachtbetrag entsprach, war es billig, daß die Gemeinden ihm den Ausfall nebst allen sonstigen Auslagen ersetzten. Auf Rückfrage Zerbonis schlugen Präfektur und Schatzdirektorium vor, zur Feststellung des Anteils der einzelnen Gemeinden eine Depütiertenkonferenz unter einem Regierungskommissar zu berufen, die auch

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