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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 6 · p. Seite 239

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 6
Article
Jüdische Frömmigkeit und religiöses Dogma
Date
1923-01-01
Page
Seite 239 (sequence 15)
Language
German
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239 rechtung, die Verweisung in eine Pariastellung, die das Judentum von den herrschenden Kirchen anderthalb tausend Jahre lang erlitten hat, machte sich notwendig in ihrer Einwirkung auf das jüdische Selbstbewußtsein in dem Sinne geltend, daß die Reaktion der Getretenen den Geist, der sich in solcher Gesinnung der Lieblosigkeit, in der Tat der schändlichsten Infamierung offenbarte, ablehnen mußte. Und das wiederum hatte zur Folge, daß man, ganz abgesehen von dem berechtigten Stolz, mit dem man nicht bloß auf die eigene sittliche Lehre, sondern auf ihre tatsächlich durchgreifende Anwendung in der Lebenspraxis blicken durfte, sich selber um der Gedrücktheit willen einen höheren Rang anwies als jenen, die man nur als Bedrücker kennen lernte. Das ist ja die immanente Selbst Verurteilung aller Verfolger und Bedränger, daß die Opfer aus ihrer Unschuld in dieser Beziehung auf ihre sittliche Ueberlegenheit überhaupt schließen. Der Herrschende ist gegen Verbitterung und Rachegefühl gefeit. Das Ressentiment der Geplagten entschädigt sich, indem es die Quälgeister oft in Bausch und Bogen verwirft. Gerade bei der Berührung des schwierigen Verhältnisses zwischen Israel und den Fremden, das naturgemäß auf keine eindeutige, für alle Zeiten gleichlautende Formel gebracht werden kann, sondern das je nach Zeiten und Erfahrungen, nach Charakter und Temperament der sich darüber äußernden Persönlichkeiten schwankt, muß besonders beachtet werden, daß das jüdische Selbstbewußtsein sich nur durch eine auszeichnende, religiöse, nicht aber durch eine allgemein nationale Sonderart bestimmt weiß. Nur weil Gott ihm die Thora geschenkt hat, ist es den andern überlegen. Seine Weisheit und sittliche Stärke dankt es keiner verborgenen inneren Naturanlage, keiner rassenmäßigen Bestimmtheit, wie man heute sagen würde, sondern allein der Willigkeit, die es in der Aufnahme der heiligen Offenbarung bewiesen hat. Israel wurde ja nicht am roten Meere erlöst, als es beim Auszug aus Aegypten zu einem Volke wurde, sondern am Sinai. Und Gott befahl dem Mose, die Thora in den siebzig Sprachen aller Völker aufzuschreiben, damit alle sie empfangen können. In freier Wüste, wo alle Völker der göttlichen Mitteilung lauschen konnten, wurde sie gegeben. Denn alle haben Anteil daran, nicht bloß Israel, wie diese Nation hätte glauben können, wenn sie ihm im Lande Kanaan verliehen worden wäre. Von Gottes und Rechts wegen ist sie Eigentum aller, die sie aufnehmen wollen. Der universalistischen Tendenz dieser Haggada, die ja viele ihresgleichen hat, steht freilich entgegen, daß tatsächlich eben nur Tsrael sie empfangen wollte. Doch wird eitlem Chauvinismus die Spitze abgebrochen, wenn die Thora vor allem im Sinne einer gewaltigen Forderung an die sich ihr unterwerfenden Menschen auf gef aßt wird. Der Gedanke, daß sie eine Gnade ist, ein Mittel der Seligkeit und der Erlösung, tritt hinter dem anderen zurück, daß es eine schwere Aufgabe ist, die dem Volke der Schrift gestellt wird, Gott zu lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit aller Kraft. Andererseits wirkt die tatsächliche Aufeinanderbeziehung von Gottes Gesetz und Gottes Volk auch wieder mit solcher Stärke, daß die beiden wie unabtrennbar angesehen wurden; die Haggada drückt das so aus (Aboda Sara 2 b und 3): Gott hat den Berg Sinai über die Gemeinde

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