Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 67 (1923)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Notizen zur Archäologie
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 8)
- Language
- German
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so muß man mit Krauss schließen -־— waren auch diese ״Mode, und nichts weiter"‘! Es müssen aber auch folgende zwei Tatsachen festgehalten werden: a) In seiner Archäologie1 schreibt Krauss: ״Schon diese ungemeine Sorgfalt für die Haartracht läßt es erkennen, daß sich die jüdischen Frauen keineswegs bedeckten Hauptes tragen/‘ Dies kann für keinen, dem die Elementarkenntnisse der deutschen Sprache nicht fremd sind, etwas anderes sagen, als: ״die jüdischen Frauen gingen gewöhnlich barhäuptig“, wie Windfuhr es ausdrückt und wie Krauss selbst in der unmittelbaren Fortsetzung schreibt: ״Andere Nachrichten bezeugen dasselbe, wogegen für Bedeckung ihres Hauptes keine zwingenden Beweise vorliegen. Selbst die vielfachen Angaben von den in der Trauer verhüllten Frauen, Angaben, die sich übrigens für Männer in der Trauer ebenso vorfinden, beweisen nur, daß die Frauen für gewöhnlich unverhüllten Hauptes gingen. Die Verhüllung des Kopfes als Zeichen der Trauer hat denselben Sinn wie das Haar abschneiden oder gar Kahl scheren aus demselben Anlaß/‘ Also sagt Krauss ausdrücklich und so positiv wie nur möglich, daß die alltägliche Gewöhnheit war, das Haar entblößt zu tragen, mit der einzigen Ausnahme von Trauerfällen, wo es verhüllt wurde. In seinen archäologischen Notizen aber sagt Krauss: ״Auch ich mußte die in Betracht kommenden Stellen in Erwägung ziehen und sagte, daß die ungemeine Sorge für die Haartracht, der wir auf Schritt und Tritt begegnen, erkennen lasse, daß sich die jüdischen Frauen keineswegs bedeckten Hauptes trugen (Talm. Arch. 1196. Die Seitenzahl 169 bei Aptowitzer ist falsch). Dieser negative (??) Schluß klingt doch, so glaube ich, anders, als der von Aptowitzer (in demselben Aufsatz MGWJ. 67, 67) angegriffene Satz Windfuhrs: ״die jüdischen Frauen gingen gewöhnlich barhäuptig“. Nach sorgfältiger Erwägung (!) der Stellen glaubte ich mich berechtigt zu der Behauptung, ,,daß eine durchwegs geforderte Kopfverhüliung der Frau in den rabbinischen Quellen nicht zu erweisen sei“. Dazu gehört wirklich viel — Selbstverleugnung2. Erst in seinen ״Archäologischen Notizen“, nicht aber früher, hat Krauss sich zu der Konzession entschlossen, ״daß sich die jüdischen Frauen der 1 I 196. Sperrungen und Fettdruck rühren von mir her. 2 Diese zeigt sich auch darin, daß er in seinen ״Notizen“ steif und fest behauptet: ״Die Sotah ist also ohne Kopftuch im Heiligtum erschienen“, dann aber im Nachtrage zu denselben Notizen ganz harmlos mitteilt, daß man ״der So t ah die Haube abgenommen“. Wichtig aber ist, daß diese Tatsache Krauss auch schon früher bekannt war. Er schreibt nämlich in seiner Archäologie I 652: ״Ein Entblößen geschieht nun allerdings auch bei der verdächtigten Frau, insofern die modische Frau etwa einen Turban (כפדי) oder ein Tuch (סודריר) am Kopfe hat“. Also: 1. der Sotah hat man die Kopfbedeckung abgenommen. 2. Die Sotah ist ohne Kopftuch im Heiligtume erschienen. 3. Der Hohepriester hat der Sotah die Haube abgenommen. Dies alles behauptet Krauss nacheinander, ohne jedesmal die frühere Behauptung zurückzunehmen. Der Leser weiß also nicht, was zu recht besteht und was außer Kraft gesetzt ist oder ob nicht vielleicht alle drei Verordnungen zugleich rechtsgültig sind. Monatsschrift, 67. Jahrgang. 14