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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 5 · p. Seite 159

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Jüdische Frömmigkeit und religiöses Dogma
Date
1923-01-01
Page
Seite 159 (sequence 7)
Language
German
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י;‘■.■ giöse Philosophie des Rabbinismus wie die christliche und islamische Scholastik ans Licht zu stellen, indem sie in irgend einem Sinne den Offenbarungsinhalt zu rationalisieren trachten. Dogma und religiöses Gesetz sollen mehr oder weniger restlos als vernünftig den Forderungen und Regeln der natürlichen ratio entsprechend auf gewiesen werden. Das bedeutet im Prinzip den Triumphder wissenschaftlichen Erkenntnis. Und er ist ja auch in der Tat unausbleiblich, wenn irgend ein Seinsgehalt zum Gegenstand der Erkenntnis gemacht wird. Die Vernunft ist absolut und souverän. Nichts, was den Ansprach erhebt, Element der Wirklichkeit zu sein, darf sich ihrer Kompetenz entziehen. Sie selber bestimmt darüber, was real und was nicht real ist. Sie ist der Quell aller Regeln und Gesetze, welche die theoretische oder praktische Gültigkeit eines Inhalts konstituieren. Sie duldet keine Grenzen, gestattet nicht die Zerfällung der Allheit des Seins in Gebiete, von denen eins ihr grundsätzlich unzulänglich sein sollte. Sie kennt wohl unerledigte, zukünftiger Lösung gestellte Aufgaben, aber sie weist den Sinn einer Behauptung ab, daß ein anderes Prinzip sie zu ersetzen oder die Arbeit mit ihr zu teilen vermöchte. Denn die Wahrheit ist nur eine, und sie steht unter der Verwaltung der Vernunft. Darum bedeutet der Versuch der Rationalisierung von Offenbarung und Wundern nichts anderes als die Tendenz, derart irrationale Elemente aus dem Kosmos des Seins, in dem die Vernunft mit dem Anspruch der Alleinherrschaft schaltet, auszuscheiden. So will es der absolute Charakter des Denkens, dessen Gesetzlichkeit die existenten Dinge nicht nur für die Erkenntnis gestaltet, sondern ein nicht gedanklich Gestaltbares als jeder Beziehung zum Bewußtsein entbehrend in der Sphäre der für uns in irgend einem Sinne gütigen Wirklichkeit überhaupt nicht anerkennt. Gedanke und rationaler Gedanke, vor der Vernunft sich ausweisender Inhalt, ist eins. Der Monismus des erkennenden Geistes ist von seinem Wesen unabtrennbar. Das heißt von der anderen Seite her gesehen, daß, sobald nur der Anfang gemacht wird, in irgend welche Geheimnisse der Offenbarung mit dem natürlichen Licht hineinzuleuchten, das Verfahren notwendig damit endet, alles was an der Religion gedankenhaft, vorstellungsmäßig, verstandesmäßig, beschreibbar ist, vollständig in dem Bereich der Wissenschaft aufzunehmen. Diesen Weg hat tatsächlich der religiöse Rationalismus beschritten. Sein Höhepunkt sind die Demonstrationen für das Dasein Gottes. Sie sind gleichsam das Siegel für den Monismus der Vernunft, indem der durch rein intellektuelle Operationen gefundene Gottesbegriff das System der natürlichen Erkenntnis abschließt. Es leuchtet ein, daß die Begriffe von Vernunft und Rationalisierung hier in einem allgemeineren Sinne verstanden werden, als ihnen in der dem philosophischen Empirismus gegenübergestellten Methodik zukommt. Sie bedeuten hier weiter nichts als den Gang der natürlichen Erkenntnis, zu welcher auch die Betrachtung der geschichtlichen Ueberlieferung gehört. Mit ihr wollen wir nun den Teil unseres Problems in Angriff nehmen, bei welchem die Würdigung der Offenbarung nach der Seite des Inhalts zurücktritt hinter die ihrer historischen Tatsächlichkeit. Die ,,positiven“

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