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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 4 · p. Seite 114

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 4
Article
Urkundliche Beiträge zum Reuchlinschen Streit
Date
1923-01-01
Page
Seite 114 (sequence 5)
Language
German
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Papst habe auf der Stelle den Richtern empfohlen, wenigstens, die Nichtigkeit des Speyerer Urteils auszusprechen. Danach hat Papst Leo X. zum mindesten mitgewirkt, daß der Streit zuungunsten Reuchlins entschieden wurde. Schließlich erfahren wir aus den beiden letzten Urkunden1 einiges über den Ausklang des Streites. Fast zwei Jahre schon stand Franz von Sickingen im ritterlichen Kampfe für Reuchlin 2, da erschien 1521, März 21, gleichsam zum Hohn auf den toten Löwen, die furchtbare Schmähschrift Pfefferkorns Eyn mitleydliche claeg3. Franz von Sickingen übernahm es, von der Stadt Köln, in deren Mauern Pfefferkorn wohnte, seine Bestrafung zu fordern. Die Zeiten hatten sich geändert. Sei es, daß der Sache des Glaubens durch die Verurteilung Reuchlins Genüge geschehen war, oder war es die Furcht vor dem scharfen Schwert des Ritters, — die Antwort der Stadt4 trägt einen ganz anderen Charakter, als die früheren Schreiben, die sich mit Reuchlin befaßten. Gewiß, Pfefferkorn wird nicht bestraft, aber die Stadt hält ihm das Schreiben Sickingens vor und verlangt von ihm eine Antwort, die sie dem Schreiben an den Ritter beilegt. Es wird jetzt von dem hochgelehrten Herrn Johann Reuchlin gesprochen, während er früher als. ״eyner genant Joh. Reuchlyn“ bezeichnet wurde. Auch wird der Buchdrucker, der ohne Erlaubnis des Rates die Schmähbücher Pfefferkorns gegen Reuchlin gedruckt; hat, gefangen gesetzt 5. Zwar ist es nur eine Nachlese, die hier geboten wird. Aber so manche bisher nur verschwommene Konturen in diesem Streite, treten durch die folgenden Urkunden etwas schärfer hervor, die Dar- Stellungen von Geiger und Graetz werden ergänzt und berichtigt. . Wir stimmen auch dem kürzlich ausgesprochenen Urteil Hashagens6 bei, daß man von dem Humanismus der Führer der Obscuri, wie Jacob Hochstraten und Arnold Luyde von Tongern, nicht viel Aufhebens machen darf. Vor allem können die Urkunden trotz ihrer trockenen Sprache die heiße Leidenschaft nicht verhüllen, mit der der Kampf gegen Reuchlin geführt wurde. Sie lassen daher auch erkennen, daß das Maß der Dankbarkeit, die die Mächte des Fortschritts Reuchlin schulden, nicht hoch genug bemessen werden kann. 1 VIII/IX. 2 s. oben und weiter. 3 Böcking II!, S. 155. * Beitrag VIII. 5 Beitrag IX. 6 s. Annalen des hist. Vereins f. d. Niederrhein 106 (1922), S. 12, vgl. S. 43. I. Auszüge aus den Dekanatsbücliern der theologischen Fakultät der Universität Köln, Handschrift der Nationalbibliothek zu Paris: Acta universitatis et facultatis theologicae Coloniensis 1394—1619. Parts? Lat. nouy. acqu. 2165. Abschrift Stadtarchiv Köln. Bl. 4a. 1511 post nundinas Francofurtenses1 oblatus est facultati dictus (!) speculum oculare Joannis Reuchlin, suspectus ob propositiones male sonantes2. 1 Es kann die Oster- oder Herbstmesse gemeint sein. Geiger, S. 252, nimmt die Ostermesse, Böcking, II, S. 121, Graetz IX, S. 106, den August 1511 als die Zeit für das Erscheinen des Augenspiegels an. 2 verz. Mitt. H. 36/37, S. 344.

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