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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 4 · p. Seite 113

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 4
Article
Urkundliche Beiträge zum Reuchlinschen Streit
Date
1923-01-01
Page
Seite 113 (sequence 4)
Language
German
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113 Richters der Ausgang des Prozesses abhängig, sein werde. Welche Stellung schließlich die Gesamtuniversität zur Beleidigungsklage der theologischen Fakultät eingenommen hat, ist nicht ganz ersichtlich, da in Beitrag IV1 wohl der Entschluß der letzteren mitgeteilt wird, unter allen Umständen die Klage gegen Reuchlin zu erheben, aber sonst nur die Namen und bei der Artistenfakultät nur die Zahl der bei der Uniyersitätsversammlung anwesenden Professoren angegeben werden, ohne ihre Stellungnahme zu kennzeichnen. .Dagegen hat die Stadt, als Patronin der Hochschule 2, die von der theologischen Fäkultät erbetenen Schritte beim . Kaiser unternommen 3 — und das kaiserliche Mandat vom 9. Juli 1513 ist vielleicht schon als Erfolg davon anzusehen. Auch das Verhalten des Erzbischofs Philipp II von Daun;(1508 bis 1515) zur Stadt erfährt eine gewisse Beleuchtung. Während er sich noch beeilt hatte, das kaiserliche Mandat, das die Arrestierung des Augenspiegels anordnete, am 27. November 1512 zu veröffentliehen5, wird er Ende November 15136, nachdem die Fakultät die Verbrennung des Augenspiegels bereits beschlossen hatte, von ihr durch Abgesandte ersucht, sich nicht in die Sache zum Präjudiz des Glaubens einzumischen. Bezeichnend ist auch, daß er sich vom Endurteil und der Verbrennung des Augenspiegels (1514, Februar 10), trotz aller Bitten fernhält. Ob ihn das Bewußtsein leitete, daß diese Verbrennung mit dem kaiserlichen Mandat im Widerspruch stand? Wir wissen es nicht. Wir sehen auch in der Folgezeit — nach dem Speyerer Urteil — die theologische Fakultät ihre Sache eifrig ver^ fechten 7. Sie hat sich auch von den Universitäten Frankfurt a. d. O. und Ingolstadt sonst nicht bekannte Gutachten verschafft 8, die jedenfalls gegen Reuchlin sprachen. Das Geld hat in diesen Kämpfen, keine geringe Rolle gespielt. Daß die Feinde Reuchlins von ihm iny weitestem Maße Gebrauch machten, daß Hochstraten nicht nur, wie . die Gegner behaupten 9, sondern tatsächlich mit reichlichen Geldmitteln versehen in Rom angelangt ist, wird durch unsere Beiträge10' unwiderleglich bewiesen. Dahinläutende Zweifel11 sind wohl eiuF• gültig ausgeräumt. Auch der enge Zusammenhang des Ausganges des Reuchlinschen Streites mit der Lutherischen Sache wird ersichtlich. Wir hören von einem Briefe des Dominikanergenerals Thomas de Vio an die Fakultät (Juli 1520) 12, demzufolge die Verurteilung der Lutherischen Lehre durch letztere13 im päpstlichen Konsistorium sehr wohlgefällig aufgenommen worden sei und ihm Veranlassung gegeben habe, die Sache der theologischen Fakultät in der Reuchlinschen Angelegenheit den Kardinalen zu empfehlen. Der 1 vgl. auch Beitrag I vom 5. Juli 1513. 2 s. Keussen, Die Stadt . Köln als Patronin ihrer Hochschule von deren Gründung bis zum Ausgange des Mittelalters Wd. ZS. IX- (1890), S. 344—404, X (1891), S. 62—•104. " 3 Beiträge V/VI. 4 s. oben. 5 s. Böcking 11ג> S. 124, Graetz IX S. 120. 6 s. Beitrag I. . 7 Beiträge I und VII. 8 Beitrag I, 1515 Sept. 11. 9 s. Geiger, S. 307. 10 s. Beitrag I, 1513 Juli 15, 1514 April 21, 1520 Sept. 22; Beitrag VII. 11 s. Geiger. S. 318 und Anm. 1. 12 Beitrag I. 13 30. Aug. 1519, vgl. Mitt. H. 36/37, S. 368. Monatsschrift, 67. Jahrgang. 8

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