Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 67 (1923)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Religionsphilosophie der Gegenwart
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 107 (sequence 27)
- Language
- German
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107 also unabweisbar sei. So gibt es nur Gründe für ein philosophisches Bekenntnis zur Wahrheit der ,Religion, diese sind: die empirische Erfahrung schließt die r eligiös e Erfahrung nur dann aus, wenn sie beanspruchen darf, die einzige Form objektiver Erfahrung zu sein. Hat aber die philosophische Kritik zu einer solchen Normierung das Recht? Die Antwort wird lauten müssen: ja, sie hat dieses Recht! Die unvergleichlichen Erfolge dieses Wirklichkeitsbegriffs berechtigen sie zu solcher Kanonisierung. Ist sie aber zu einer solchen Kanonisierung verpflichtet? Diese Frage muß entschieden verneint werden, und zwar aus folgender? Gründen : 1. Auch die Wirklichkeit der erprobten Erfahrung schließt Korrekturen durch spätere Erfahrung nicht aus; 2. gibt es Erfahrungen von einer erhöhten Inhaltlichkeit, die wir grundsätzlich nur bei geistig hochstehenden Menschen antreffen, d. h. Erfahrungen, die nicht allen Subjekten zugänglich sind. Solche Erfahrungen sind metaphysische, künstlerische und moralische Erfahrungen, die alle aut anderen Voraussetzungen als die empirische Erfahrung ruhen. 3. Auch die Religion gehört zur gesteigerten Erfahrung, die nicht allen zugänglich ist. So ist es der perspektivische Charakter der Wirklichkeit, der verschiedene Erfahrungsbegriffe ermöglicht und der Glaube an den erkenntnistheoretischen Vorzug der erlebnisreicheren vor den erlebnisärmeren Naturen, der die Wahrheit der religiösen Erfahrung ermöglicht. Dieser Glaube wird gekräftigt durch die Veneinigung der religiösen Naturen zu religiöser Gemeinschaft. Andererseits hebt die religiöse Durchbrechung des Weltbewußtseins n i c h t die Unverbrüchlichkeit des Naturzusammenhanges auf. So gründet sich das Fündamentalurteil der Existenz Gottes auf die Unvergleichbarkeit des Gotteserlebens und seine Unabweislichkeit. Nicht folgern wir mit Descartes aus der Gottesidee Gott als ihre Ursache, sondern wir schließen aus der י Eigenart des Gotteserlebens auf Gott. y Die Wesensurteile׳ der ponderablen Religion sind auf ihre Richtigkeit und auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Bezüglieh der Richtigkeit bedeutet Unvöllständigkeit nicht Unrichtigkeit, sondern höchstens partielle Richtigkeit. Die Wahrheit der Wesensurteile aber kann' nicht bedingt sein von ihrer Uebereinstimmung mit metaphysischen Urteilen, da Religion י von Metaphysik unabhängig ist. Wenn nun die Gotteserfahrung Gott Eigenschaften zuerkennt, die aller Metaphysik widersprechen, so deutet dies auf Gott selbst als Ursache dieser Urteile hin. Denn wenn es nicht die Unvernunft des religiösen Subjekts ist, die hier ein Objekt im Urteil aufbaut, das aller Spekulation widerspricht, so muß Gott selbst der Vernunft widersprechen. So gibt es wohl, keinen Beweis für die Wahrheit der Religion, wohl aber Gründe, die stark genug sind, um die religiöse Gesinnung zu stützen, und den Gottesglauben, auf den sie sich auf baut, als charaktervoll zu rechtfertigen. Der Glaube steht an dem Wendepiinkt von Wissen und Wagen, wie alle letzten Entscheidungen im Glauben ruhen. Der Philosoph kann nur an den Glauben heranführen, der ׳Glaube selbst ist eine Tat der Freiheit und der Verantwortung.