Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 4 · p. Seite 106

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 4
Article
Zur Religionsphilosophie der Gegenwart
Date
1923-01-01
Page
Seite 106 (sequence 26)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829915-2829918-2831731--45257-2831795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

106 die ihr entspringt. Darum ist .die Entscheidung ein subjektives Beu wußtsein beim Fehlen eines objektiven Prinzipes der Wahl. Die W a h r h e i t der Religion ‘ betrifft zentral die Wahrheit des Gottesbewußtseins. Die a b g e 1 e i t e t e n Urteile über die Welt und den Menschen und ebenso die religiösen Imperative stehen und fallen mit der Wahrheit des Urteiles des Gottesbewußtseins, aus dem sie folgen. Aus dem Wirklichkeitsbewußtsein der religiösen Erfahrung kann nicht auf ihre Wahrheit geschlossen werden. Denn die Geltung dieses Wirklichkeitsbewußtseins steht grade in Frage, und nicht die Wirklichkeit der religiösen Erfahrung, sondern des Gegenstandes der religiösen Erfahrung soll erwiesen werden׳. Ebensowenig bedeutet eine Rechtfertigung der Gottesi d e e eine Begründung der Religion, denn die Realität der Idee soll erwiesen werden, die von der Rechtfertigung der Gottesidee gar nicht berührt wird. Die Wahrheit der Religion besteht also erstens in der Wahrheit der Urteile über die W i r k 1 i c h k e i t Gottes, zweitens in der Wahrheit der Urteile über das Wesen des Göttlichen, die wieder auf Gottesoffenbarung beruhen. Das religiöse Subjekt hat das stärkste Interesse daran, daß es in seinen Wesensurteilen das Göttliche selbst und nicht nur sein Gottesbewußtsein erfaßt. Ein unmittelbarer Vergleich des Gotteserlebnisses mit dem Göttlichen ist ausgeschlossen; wir können von Gott überhaupt nur sprechen, sofern er uns in der religiösen Erfahrung gegeben ist. Wenn es also überhaupt eine Möglichkeit gibt, hier irgend etwas zu beweisen, so kann es nur indirekt geschehen, wenn Gott selbst als der Grund für das Gottesbewußtsein gedeutet werden darf. Nur die Möglichkeit der Zurückführung der religiösen Urteile auf Gott kann erwiesen werden, damit nur ein philosophisches, d. h. nicht unbegründetes Bekennt n i s zur Wahrheit der Religion, nicht eine Lehre von der Wahrheit der Religion. Dieser Möglichkeit aber steht der Anspruch der empirischen Erfahrung gegenüber, die einzige objektive Erfahrung der Wirklichkeit zu sein, da nur sie auf objektiven Prinzipien beruhe. Hingegen die religiöse Erfahrung sei s u b j e k t i v , denn ׳ sie ruhe auf dem Evidenzgefühl, das irren könne. Die religiöse Erfahrung sei sodann nicht allgemein verifizierbar, denn sie sei ungewöhnliche Erfahrung, die nur wenigen zugänglich sei. Viele in intellektueller Hinsicht hochstehende Menschen keimen keine religiöse Erfahrung. Die religiöse Erfahrung hat also keine objektiven Prinzipien und ist unkontröllierbar. : Direkt behauptet die religiöse Erfahrung, den wohlgezogenen. Kreis gewöhnlicher Erfahrung zu durchbrechen . und im Irdischen unirdische Eindrücke zu empfangen. Wieviel wahrscheinlicher ist die profane Deutung des Gotteserlebnisses als Verwechslung des subjektiven Erlebens eines unvergleichbaren Eindrucks mit der objektiven Existenz einer unirdischen Macht. In einer so lebenswichtigen Frage wie die der Wahrheit der Religion ist Agnostizismus nicht möglich. Andrerseits ist ein Beweis nicht möglich, weder für das Dasein Gottes, noch dafür, daß die religiöse Erfahrung sich der Deutung als empirische Erfahrung entziehe,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.