Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die jüdische Militärpflicht in der Provinz Posen
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 19)
- Language
- German
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229 Gesuche gegen die Absprechung dieser Ehre als Symptom unverdienten Mißtrauens bewiesen. Dann mußte um ihrer selbst willen die Zulassung zum Dienst gewünscht werden. Das war bei den früheren Erörterungen vielfach anerkannt worden. Die Provinzialbehorden hatten sich zustimmend geäußert, ebenso die Stände und die Posener Immediatkommission von 1832. Die Abteilungen des Staatsrats hoben dieses Moment 1825 als wesentlich hervor. Das Gefühl einer Ungerechtigkeit bei Belastung mit dem Kriegsdienst ohne volle Gleichstellung mit den Christen besaßen die Juden nach, ihren Bittschriften selber nicht. Da ihnen zudem in Zukunft weitere Förderung zu teil werden sollte, glaubte jetzt das Ministerium des Inneren sich für die Verhängung der ״allgemeinen Wehrpflicht in der ganzen Monarchie aussprechen zu müssen, ln derselben Richtung bewegten sich die wiederum erforderten Voten der Provinzialbehörden und die vom Kriegsministerium eingeholten Meinungsäußerungen der Korps *über die bisher gemachten Erfahrungen. Vorerst war die Zahl der Tauglichen allerdings noch verhältnismäßig gering, aber der Dienst sollte ja gerade hierin Wandel schaffen. Das Geldäquivalent war sogar im Vergleich mit einer schwachen Aushebung zu unbedeutend, um darin einen wahren Vorteil für die Landes- Verteidigung zu finden, während es das jede Stellvertretung ausschließende Prinzip der preußischen Kriegs Verfassung verletzte. Nach den militärischen Zeugnissen hatten sich die Juden mit wenigen ־ Ausnahmen gut, z. T. sehr gut geführt und auch im Krieg brav gezeigt, soweit darüber Nachrichten Vorlagen. Das Resultat wurde dahin zusammengefaßt, ,,daß die Juden des preußischen Heeres von den Soldaten der christlichen Bevölkerung im allgemeinen nicht erkennbar unterschieden sind, daß sie im Kriege gleich den übrigen Preußen sich bewährt, im Frieden den übrigen Truppen nicht nachgestanden haben. Daß ferner insbesondere die jüdischen Religionsverhältnisse nirgend als ein Hindernis beim Kriegsdienst hervorgetreten sind“. Ein von der Posener Regierung bei orthodoxen Rabbinern eingeholtes Gutachten besagte, daß nicht den vom Staat als Pflicht geforderten, sondern nur den freiwillig übernommenen militärischen Leistungen Glaubensbedenken entgegenstünden. In solchen Gewissenskonflikten lag offenbar der Grund dafür, daß von dem freiwilligen Eintritt nach Angabe des Finanzministeriums nur viermal im Regierungsbezirk Posen, sonst nirgends Gebrauch gemacht worden war. Da die bisherigen Erfahrungen den Verdacht eines bösen Willens auf Seiten der Juden widerlegten, mußte die Frage verneint werden, ob die Erlaubnis zum freiwilligen Dienst neben Fortdauer des Rekrutengeldes ein Ersatz für die obligatorische