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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 3 · p. Seite 227

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 3
Article
Die jüdische Militärpflicht in der Provinz Posen
Date
1922-01-01
Page
Seite 227 (sequence 17)
Language
German
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227 die■ ׳'■Ausübung, irgend welcher obrigkeitlichen Autorität verbunden war. Durch die Zulassung zum freiwilligen Eintritt konnte auch Rochows politische Besorgnis beseitigt werden, daß die Juden in ihrer Entbindung vom Heeresdienst eine Degradation sehen würden. Das gewonnene Material wurde zunächst bei den Vorbereitungen der Gewerbeordnung benutzt, die bereits 1wesentliche wirtschaftliche Beschränkungen aufhob.. Im übrigen wurden wrieder die Provinzialstände in der Sache gehört. Die Posener debattierten darüber am 15. März und 3. April 1845 unter Berücksichtigung mehrerer wegen Gleichstellung der Juden eingegangener Petitionen, besonders eines Antrags v. Lipskis. Bei den damals aus politisch״ nationalen Gründen ostentativ zur Schau getragenen liberalen Neigungen ,weiter Kreise des polnischen Adels gelangten sie zu durch״ aus humanen Beschlüssen. Sie sahen die Ursache für die Rück־ ständigkeit der jüdischen Bevölkerung nicht in deren eigener Schuld, sondern in jahrhundertelanger Bedrückung, glaubten, daß die Ver- Ordnung von 1833 ihre Absichten großenteils bereits erfüllt habe und entschieden sich für weitere Emanzipation unter näher festgesetzten Bedingungen (mit 32 Stimmen, unter denen die des Posener Oberbürgermeisters Naumann nicht fehlte), während die •uneingeschränkte Gleichstellung mit den Christen 19 Anhänger und 29 Gegner gefunden hatte. Die von dem Erbpächter Dobrowolski als bäuerlichem Vertreter von vier Kreisen besonders warm verteidigte Militär״ pflicht wurde einstimmig angenommen, weil der Ausschluß davon den Absichten des Gesetzes selbst widersprach, indem er die Juden des wirksamsten Vervollkommnungsmittels als Staatsbürger beraubte, die Wegräumung ihres Separatismus aber die wichtigste Vorbedingung ihrer Emanzipation, und eine der greifbarsten Handhaben hierfür neben höherer Schulbildung der Heeresdienst war. Wer drei Jahre in Ehren bei der Fahne gestanden hatte, mußte von kameradschaftlicher Lebensart und soldatischem Gemeingefühl durchdrungeri sein. Die Petition klang mit dem Wunsch aus, die Juden unter denselben Bedingungen wie die Christen zum Waffendienst zu verpflichten und jedem nach abgeleisteter Militärzeit völlige Gleichberechtigung zu gewähren. Eine hochtrabende Berufung auf die in Polen seit dem 12. Jahrhundert geübte Toleranz verlieh dem Antrag eine geschichtliche Folie, das warme Eintreten für unbedingte Freizügigkeit einen pikanten Beigeschmack, denn man hoffte dadurch die Provinz von einem großen Teil ihrer jüdischen Einwohner zu reinigen, wie die Posener Abgeordneten zum Vereinigten Landtag später offen Zugaben. Auch zeigten die Schauderhaften Progrorne von 1848, wie wenig echt die hier prunkende polnische

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