Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die jüdische Militärpflicht in der Provinz Posen
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 224 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829909-2829913-2831471--44957-2831558- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
m Soldaten den Festungen zu Fortifikätionsarbeiten zu überweisen, ״um sie an eine zweckmäßige Tätigkeit zu gewöhnen". Allerdings beschied sich Brenn damit, daß die Ausführbarkeit dieses Vorschlags außerhalb seiner Beurteilung lag. Auf den lange verzögerten Bericht des Staatsmini s t er i ums vom 12. November 18321 verfügte Friedrich Wilhelm eine Weiterberatung der Dienstfrage mit Zu- Ziehung von Roeders Nachfolger Carl v. Grolman und Flottwell unter Berücksichtigung eines jenem Bericht beigefügten Separat- Votums des Kronprinzen, der als Kommandeur des teilweise aus dem Bromberger Departement sich ergänzenden II. Armeekorps stark interessiert war. Um jene Männer nicht zu lange ihrem Beruf in Posen abwendig zu machen, wurde zunächst den Ministern des Innern und der Finanzen befohlen, sich der Erörterung zu widmen, und da sich die Sache bei den gewöhnlichen Sitzungen des Staatsministeriums überhaupt nicht ohne erheblichen Zeitverlust erledigen ließ, gelangte auch sie schließlich vor das Forum der zur Beratung einiger Verwaltungsgegenstände der Provinz Posen eingesetzten Immediatkommission. Am 22. Dezember erforderte Brenn von dem Oberpräsidenten den Entwurf einer bloß vorläufig die, Militärpflicht regelnden, an die bestehende Gesetzgebung sich anschließenden und auf ihr begründeten Verordnung, da der König wahrscheinlich Bedenken tragen würde, eigentliche legislatorische, der künftigen Judenordnung vorgreifende Bestimmungen ohne die in solchen Fällen vorgesehenen Formen zu erlassen. Bereits am 27. Dezember genügte der in Berlin weilende Flottwell diesem Auftrag, wobei er wieder die Einstellung bedingt tauglicher Subjekte in• Arbeiterkompagnieen vorsah. Indessen wünschte Brenn die Beratung mit der über das Judenwesen im ganzen zu verkoppeln, für die eine Sitzung auf den 3. Januar 1833 anberaumt war. Nach der Kommission befaßte sich auf Geheiß de$ Thronfolgers das Staatsministerium mit der Frage von neuem (26. Februar). Es stimmte allen materiellen Vorschlägen des ihm unterbreiteten Judenreglements bei, auch der Heranziehung zur allgemeinen Wehrpflicht, so daß es darüber eine Sonderverordnung für unnötig erklärte. Nur der Kronprinz behielt sich nochmals ein ,eigenes Votum vor. Der dem Monarchen am 12. März über das Beratungsergebnis erstattete Bericht beschränkte sich auf einige formelle Aenderungen. Vor allem erkannte er die Notwendigkeit an, 1 Nach Beratung vom 9. Oktober mit einstimmigem Beschluß, dem König die gänzliche Aufhebung der Exemption zu empfehlen.'