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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 3 · p. Seite 223

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 3
Article
Die jüdische Militärpflicht in der Provinz Posen
Date
1922-01-01
Page
Seite 223 (sequence 13)
Language
German
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¬־223 . ר gezeitigt1, obwohl nun auch die Juden der Stadt Pose ]ב sich zur persönlichen Ableistung der Dienstpflicht bereit zeigten. In einer um die Zulassung der fähigerem Elemente zum Genuß der bürgerlichen Rechte in Staat und Stadt bittenden Vorstellung an Brenn vom 22. Juli 1832 hoben sie diese Tatsache als Beweis ihrer Würdigkeit hervor. Am 20. August lief eine weitere, von vielen׳ Unterschriften bedeckte Eingabe mit der Bitte um die Vermittlung des. Ministers für die Emanzipation der Israeliten und mit der Ver- Sicherung ein, sie liebten ihre Heimat und seien zu gleichen Opfern wie die Christen, auch zum Heeresdienst, erbötig. In beiden Fällen wurden die Verfasser jedoch einfach auf die nahe gesetzliche Aenderung des geltenden Zustandes verwiesen. In seiner die geplanten Neuordnungen in der Provinz Posen vor dem König rechtfertigenden Denkschrift vom 30. Juli 18322 hob Brenn dann auch den schädlichen Einfluß der vielen dortigen Hebräer hervor, zu deren Veredelung noch wenig geschehen sei, was durch die künftige Judenordnung nachgeholt werden sollte. Bei dem Freiherrn war mithin die Erkenntnis durchgebrochen, daß man um ein Sohdergesetz. zur Schaffung eines Uebergangs- Stadiums nicht herumkommen werde. Er empfahl bei dieser Gelegenheit als ein vorzügliches Mittel, um den Juden an Ordnung, Reinlichkeit, Zucht und körperliche Anstrengung zu gewöhnen, seine dreijährige Zugehörigkeit zur Truppe und griff den von Flottwell kurz hinterher in seinem sich eingehend mit der Lage der jüdischen Bevölkerung befassenden Verwaltungsbericht für 1831 (vom 20. September 1832) verfochtenen Gedanken auf, neben Einführung der allgemeinen, den Juden ״ohne Zweifel ganz willkommenen" Dienstpflicht wiegen der vielen körperlich zum Gebrauch der Waffe Untauglichen die zu physischen Leistungen nicht völlig Unfähigen in Arbeiterkompagnie en zusammenzustellen und während der Dienstjahre mit militärischem Sold und gleicher Behandlung wie wirkliche 1 Vereinzelte Stimmen hatten sich schon früher aus dem Schoß der Judenschaft in derselben Richtung erhoben. Ein Selig Haber in Kempen empfahl auf Zerbonis Aufforderung zur Mitarbeit an der künftigen Reform durch eigene Vorschläge am 25. September 1815, als beste Erziehungsmittel für seine Glaubensgenossen gute Schulanst alten mit durchweg geprüften Lehrern, Prämien für die Jugend bei Erlernung einer Profession, Bebauung unbenutzter Aecker und Heranziehung zum Militärdienst. Zerboni versuchte übrigens 1822 für einen gedienten Juden das Niederlassungsrecht in Berlin zu erkämpfen, da ein solches Beispiel vaterländischer Gesinnung Aufmunterung finden müsse, doch lehnten Schuckmann, Hardenberg und schließlich der König ab. 2 Laubert: D. Verwaltung d. Prov. Posen 1815—4ל Beilage B, (im Druck);*

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