Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die jüdische Militärpflicht in der Provinz Posen
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 5)
- Language
- German
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215 Individuen, diesen aber ipso, jure, das Staatsbürgerrecht verliehen werden. Die Posener Regierung wollte, unter Ablehnung einer Gleichstellung des Großherzogtums mit den alten Laridesteilen, Einzelbürgern unter gewissen Voraussetzungen, zu denen sie auch die Verpflichtung zum Kriegsdienst rechnete, das Staatsbürgerrecht bewilligen (Abt. I an Zerboni 4. Juni 1816). Der Oberpräsident sah zunächst eine Teilung der Juden in zwei Kategorien vor, von denen die höhere es mit Einschränkungen empfangen konnte, während es jeder ihr zugeteilte Israelit nach dreijährigem, unbescholtenem Militärdienst ohne weiteres erhalten mußte. ׳ Im Gegensatz hierzu äußerte Theodor v. Schön als Oberpräsident von Westpreußen trotz seiner liberalen , Gesamtanschauung gegen eine so weit gehende Zulassung zum Staatsbürgerrecht schärfste Bedenken und wollte sie nur bei Nachweis derjenigen sittlichen Bildung dulden, welche Garantie für die Erfüllung der bürgerlichen Pflichten leistete. Deshalb schlug er vor, die Judenschaff jedes Kreises zur Errichtung eines Erziehungsinstitutes für ihre männliche Jugend anzuhalten, wo die Judenknaben von Christen unterrichtet und durch Turnen körperlich gestärkt werden sollten, um dann sofort zum Militärdienst überzugehen. Erst nach dieser Vorbildung, glaubte er, würden sie sich nicht mehr als Fremdlinge unter dem Volke betrachten, das sie bei sich aufgenommen hatte (an Schuckmann 12. Juni 1818). Weiter brachte die Posener Regierung in ihren Immedia tzeitungsberichten für Januar und Dezember 1819 den Unwillen über die Befreiung der Juden, die gleichzeitig bei allen Zolldefraudationen und ähnlichen Delikten an der Spitze ständen, also schmarotzend vom Schweiß jener Christen lebten, die sie im Kriegsfall auch noch mit ihrem Blut schützen sollten, zur Sprache. Zerboni erbat damals (21. Februar) Belege für diese Angaben, da ihm von Symptomen des Unwillens nichts bekannt war und er vielmehr eine Abneigung gegen das Zusammendienen mit mosaischen Kameraden beobachtet zu haben glaubte1. Er kam aber von dieser Auffassung zurück, als auch die Departementsersatzkommissionen die Erbitterung der Christen gegen die fortdauernde Begünstigung der Juden betonten (Ber. v. 8. Oktober 1819, Abschlußber. v. Oberreg.-Rat Mühlbach 28. März 1818 u. 8. Dezember 1821). Jetzt erneuerte er bei Schuckmann die Bitte um baldige Verallgemeinerung des Heeresdienstes durch Erlaß des dringend notwendigen 1 VgL Laubert: E. Korrespondenz z. Judenfrage i. d. Prov. Posen (1819). Hist. Monatsbl. f. d. Prov. Posen 1909.