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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 3 · p. Seite 206

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 3
Article
Kartenspiel und Spielkarten im jüdischen Schrifttume
Date
1922-01-01
Page
Seite 206 (sequence 4)
Language
German
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206 : . V־;^ : ־;..■־ V ־־ .<י: alla basetta, al trenta trentanoPe ovoero, trertta; uno quaranta, piu 0 meno nufnero, al giocode Farar e Carteta, a gioco con Pintas nd a Dadi senza tapolier e tavole (ebenda S. 53b). Diese genannten 2 Verfügungen blieben nicht ohne Einspruch. In Cremona trat als Wortführer gegen den Bann Elieser Aschkenasi auf, ein Deutscher von Gebürt, Arzt und Rabbiner in Cremona. Er vertritt den Standpunkt, daß das Spielen weder verboten noch eine Sünde ist. Jedenfalls muß man zwischenSpiel und Spiel unterscheiden; wo man sich durch eine gewisse Wissenschaft Vorteil verschaffen kann, das sei allgemein verboten, während jenes, das nicht von der Macht und Wissenschaft des Menschen abhängt, erlaubt sei. Ferner betont er, daß das Spiel mit Nichtjuden nicht verboten sei, sofern es sich nicht um Professionsspieler handelt. — In Venedig ergriff Leon da Modena das Wort gegen"den Bann zu Gunsten des verfehmten Kartenspiels. Er ist der Mann, wie ihn Abraham Geiger in der Monographie zeichnet, ״mit dem doppelten Antlitze״, der auf der einen Seite mit erstaunlicher Selbstbeherrschung fähig war, sich selbst zu bekämpfen, der aber andererseits ohnmächtig war gegenüber einer kleinlichen Leidenschaft — ein zerwühltes, zerissenes Leben. Diese eine Tatsache sagt alles, daß er sein Leben der Armut und Erniedrigung, seinen mächtigen Geist dem Ruine zuführte durch das Kartenspiel, :•gegen das er selbst schon mit 13 Jahren eine wertvolle Schrift ״ פור מרצWeiche vom Bösen“ geschrieben1. Die Einsicht in die Gefahren des Spiels schuf gelegentlich Gelöbnisse, die ein Riegel gegen den bösen Trieb sein sollten. So beschäftigt bereits R. Meir von Rothenburg der Fall eines deutschen Juden, der ein Gelübde abgelegt hat, demzufolge er sich verpflichtete, immer, wenn er um Geld spielt, den Gewinn für das Heiligtum zu geben. Nun ließ er einen anderen für sich spielen; muß auch in diesem Falle das Geld abgegeben werden? — Auch der Fall kam vor, daß einer gelobte, eine bestimmte Summe, 5 Mark Silber in die Zedoko zu zahlen für den Fall, daß er spiele. Als er sachfällig wurde und die Spielsumme einkassiert werden sollte, machte der Spieler Ausflüchte und erklärte, daß er die Summe in einer anderen Stadt zahlen werde2. — Eine Anfrage, die von Tortosa an R. Salomo ben Adret in Barcelona gerichtet ist, zeigt den Versuch, trotz Gelöbnis dem Spiel ein Hintertürchen zu öffnen. Ein Spieler hat gelobt, in Zukunft nur um einen Einsatz von Obst zu spielen, später möchte er als Einsatz Eier. Die Aenderung des Gelübdes wird nicht ge-; 1 Vgl. Buxtorf, Lexikon talm. sub v. קלף die Deutung von 52 בכל Spielkarten. 2 Teschuboth Mhrm Nr. 212, 526.

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