Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Ein hundertjähriger Gedenktag unserer Wissenschaft
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 5)
- Language
- German
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93 Eduard Gans, damals bereits ein hochangesehener Rechtsgelehrter, steuerte drei Beiträge bei. Einen über die .,Grundzüge des mosaisch-talmudischen Erbrechts“ (S. 419—471), der später ein Abschnitt seines grundlegenden vierbändigen Werkes ״Das Erbrecht in geschichtlicher Entwicklung1“ wurde. Ein hervorragender Vertreter der entwicklungsgeschichtlichen Richtung, hat er als erster das Wesen und Werden des jüdischen Ehe- und Erbrechts zu beleuchten versucht. Die Darstellung ist unbefriedigend, so daß Z. Frankel sie in seinen ״Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechts“ nicht einmal einer Erwähnung gewürdigt hat; dennoch darf man dieses erste Bemühen eines geschulten Juristen, Licht in die Materie zu bringen, nicht unterschätzen. Seine ״Vorlesungen über die Geschichte der Juden im Norden von Europa und in den slavischen Ländern“ (S. 95—113) bleiben in der Einleitung stecken und beginnen nur gerade, die Vorgeschichte der Juden in England zu erörtern. Unvollendet ist auch sein bester Beitrag geblieben ״Gesetzgebung über Juden in Rom, nach den Quellen des römischen Rechts“ (S. 25—67, 231—276); sie zeigen den viel beachtetenVer- -fasser der ״Scholien zum Caius“ (unter dessen Fußtritten, wie Heinrich Heine triumphierte, die arme Seele des Herrn v. Savigny wimmerte!) auf der Höhe. Der Aufsatz ordnet die einzelnen Notizen der Quellen systematisch, zieht neben den Rechtsbestimmungen dieK Sitte und die öffentliche Meinung zur Erklärung der Rechtsstellung heran und legt diese dann, wie sie sich im Staatsrecht und im Privatrecht äußert, genetisch dar. Ein weiteres geplantes Kapitel ״über den Umfang der Freiheit religiöser Ausübung“ ist nicht erschienen. Zu beachten aber ist, daß Gans schon damals die heute noch unerfüllte Aufgabe stellt, eine Sammlung aller Gesetze und Verordnungen zu veranstalten, welche über Juden, vornehmlich in Europa, erlassen worden sind. Als Anleitung zu methodischer jüdisch-geschichtlicher Forschung sind diese Aufsätze auch in ihrer unvollkommenen Gestalt von Bedeutung gewesen. Den Höhepunkt der Zeitschrift aber bilden die drei Aufsätze des Herausgebers Leopold Z u n z. Hier sei zunächst des am wenigsten beachteten und kürzesten gedacht ״Grundlinien zu einer künftigen Statistik der Juden“* (S. 523-—032). Statistik war damals eine noch ganz junge und wenig gepflegte historische Hilfswissenschaft, es muß Leopold Zunz zum. dauernden Verdienst angerechnet werden, daß er sie der jüdischen Geschichtsforschung bereits in ihren ersten Anfängen dienstbar zu machen und diese auf den Boden der Wirk- 1 Berlin und Stuttgart 1824—35.