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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 6 · p. Seite 320

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
Date
1921-01-01
Page
Seite 320 (sequence 22)
Language
German
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320 Zur Geschichte des biblisch-talmudischea Eherechts. Junge, der den Gehrock seines Vaters anzieht und seinen Zylinder auf setzt. Ohne jeden Grund werden die chalippin des Talmud mit dem Namen der Wadiation, eines Instituts der germanischen Rechte belegt. Die Kidduschin werden dabei als Verlöbniswadia, das Kinjan als allgemeine Vertrags•־ wadia bezeichnet. Die Folgen dieser Neigung sind schlimm. Das Bild des Talmud wird durch diese Umtaufung und Ver־־ deutschung seiner Begriffe verfälscht. Er erscheint halbwegs wie ein aramäischer Sachsenspiegel, und das ist ebenso ver־־ kehrt, als umgekehrt die Verwandlung des Sachsenspiegels in einen deutschrechtlichen Talmud. Diesen Eindruck aber würden wir ohne weiteres hervorrufen, wenn wir in gleicher Manier die deutschrechtlichen Termini durch die entsprechenden talmudischen wiedergäben, etwa das Wittum als Kethuba, die Wadiation als Chalippin. Wer Sinn für geschichtliche Echtheit hat, muß gegen diese Art der Uebertragung einen tiefen Widerwillen empfinden. Das Ergebnis aber beleidigt nicht nur den Geschmack, sondern es ist auch sachlich unrichtig. Jedes Recht hat seinen eigenen Geist und seinen eigenen Aufbau. Die Termini sindTrgends bloße Mittel zum Zweck des Ausdrucks, die man beliebig vertauschen könnte. Wir werden das Beth Din Haggadol nicht als das einstige jüdische Reichsgericht und das Reichsgericht nicht als ein modernes Sanhedrin bezeichnen, obgleich beide gleiche Funktionen haben. Je genauer ein Ausdruck das deutsche Recht bezeichnet, desto weniger kann man ihn ohne weiteres auf das jüdische Recht an wenden. Neubauer weiß das sehr genau, handelt aber auch hier seinem richtigen Grundsatz konsequent entgegen. Die chalippin des Talmud und die wadia des deutschen Rechts sind bei einer gewissen äußeren Aehnlichkeit ihrer inneren Struktur nach ganz verschieden. Da genügt nicht Neubauers Entschuldigung (S. 146) ,,der äußeren Aehnlichkeit beider Akte halber sei der Einfachheit wegen chalippin regelmäßig mit Wadia bezw. Wadiation wiedergegeben, selbstredend ohne damit

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