Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 19)
- Language
- German
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Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts. 317 Denn es fällt ihm nicht leicht, bei einer Frage oder einer Stelle ruhig zu verweilen. Er ist ein schweifender Geist und kommt vom Hundertsten ins Tausendste. Und trotz des ungewöhnlichen Umfangs seiner talmudischen Bildung entgeht ihm deshalb viel Wichtiges, während er Belangloses und Belangreiches in Menge beibringt. So erwähnt er z. B. nicht die interessanten oben S. 7 und 8 angeführten Mischnahstellen, deren Sprachgebrauch für die Beurteilung unseres Problems so wichtig ist. Die bedeutende Stelle Chullin 83 a wird nicht behandelt. Dafür wird dem Leser immer wieder neues Wissen geboten, dessen Kenntnis gar nicht notwendig .ist. Der große Gelehrte Neubauer mit seiner unvergleichlichen Beschlagenheit muß immer Alles sagen, was er weiß, und es geht ihm die große Fähigkeit ab, von diesem Wissen auch einmal zu schweigen, es nur ahnen zu lassen, Einzelheiten im Hintergrund verschwinden zu machen, um die Hauptsache um so kräftiger zu unterstreichen. Infolgedessen sieht man viel zu wenig die großen Linien und wird viel zu viel durch Detail verwirrt. Neubauer vergleicht das talmudische Recht viel mit anderen und gewinnt so interessante, schöne und fruchtbare Ergebnisse. Das Bild des rabbinischen Judentums wird reicher, wenn wir in anderen semitischen Rechtsquellen die gleichen Probleme oder ähnliche auftauchen sehen und gleiche oder auch abweichende Lösungen finden. Die altbabylonischen Urkunden S. 123 bieten ein wertvolles und ganz unbekanntes Material für wichtige Fragen des talmudischen Vertragsrechts. Der aramäisch-jüdische Papyrus aus Elephantine (S. 110), der über einen Eid im Grundstückprozeß berichtet, zeigt, wie mannigfaltig die Ent- Wicklungsmöglichkeiten der Halachah gewesen sind, und wie wenig die Gemarah den einzigen möglichen Weg der Entwicklung darstellt, denn sie läßt ja einen Eid über Grundstücke gar nicht zu. Mit Recht warnt aber Neubauer