Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 6 · p. Seite 311

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
Date
1921-01-01
Page
Seite 311 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829903-2829908-2831210--44553-2831261
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts. 311 Würdigkeiten geht weiter. Nach dem Talmud erwirbt nämlich der Käufer noch nicht einmal durch die Zahlung des Kaufpreises ein Anrecht an der gekauften Sache. Vielmehr kann der Verkäufer, dem die Wäre bereits bezahlt worden ist, immer noch darüber verfügen und jederzeit vom Kauf zurücktreten! Erst wenn sie dem Käufer übergeben worden ist, erst dann ist sie sein Eigentum, und erst dann ist der Kauf gültig und bindend. Hier setzt nun Neubauer ein, und aus diesen schwer begreiflichen Sätzen leitet er die Unmöglichkeit einer Kaufehe im Judentum ab. Wäre das Geld, das der Bräutigam beim Verlöbnis der Frau auszahlt, wäre der Ring, den er übergibt, ein Kaufpreis, dann wäre er ein untaugliches Mittel. Der Mann würde das Weib dadurch nicht erwerben, da ja der Käufer nicht schon mit der Preiszahlung, sondern erst mit der Uebergabe die Ware zu Eigentum erwirbt. Die. eingehende Entwicklung dieses geistreichen und scharfsinnigen Gedankens und der Konsequenzen, die er daraus zieht, füllt einen erheblichen Teil seines Buches. So interessant und fesselnd aber seine Ausführungen auch sind, so unsicher und anfechtbar ist das Ergebnis, das er dadurch gewinnt. . ־ ■ Der rechtliche Tatbestand ist nämlich im Talmud ganz außerordentlich komplziert. Denn der ganze Satz, Neubauers Fundament, wird in seiner Geltung für die biblische Zeit vom Talmud bestritten. Eine halachische Größe allerersten Ranges, der palästinische Amoräer Joch an an, erklärte nämlich im dritten nachchristlichen Jahrhundert, nach der biblischen• Satzung werde der Kaufvertrag durch die Preiszahlung perfekt. Der Käufer erwerbe also das Eigentum an der Ware in dem Augenblick, in dem er den Kaufpreis entrichtet habe .(B. m. 47 b). Falls Jochanan Recht hat, ist auch der Geldbetrag, den der Bräutigam bei den Kidduschin der Braut übergibt, ist der Ring, den er ihr an den Finger steckt, ein taugliches Mittel, um das

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.