Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 309 (sequence 11)
- Language
- German
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Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts. 309 II; Mit allen diesen Fragen beschäftigt sich auch die große Arbeit von Neubauer über die Geschichte des biblischtamudischen Eheschließungsrechts. Am Anfang steht nach ihm eine sehr einfache Form der Eingehung der Ehe. Sie besteht nur aus einem einzigen Akte, der Beiwohnung. Im Uebrigen kenne die alte Zeit weder Verlöbnis, noch Trauung. Damit berührt sich Neubauer mit der Eingangs erwähnten Lehre des Mäimonides. Später aber sei diese rohe Form der Eheschließung verdrängt worden. Nur in Zeiten des sittlichen Niedergangs sei sie wieder aufgetaucht, z. B. in dem Babel des dritten nachchristlichen Jahrhunderts, und hier sei sie denn auch von Rab gebührend mit Geißelhieben beantwortet worden. In der Mischnah Kidduschin J, 1 werde sie zwar erwähnt, aber gerade das erscheine dem modernen Menschen als ״monströs“. Man könne diese Mischnah nur erklären als dunkle Reminiszenz an eine Rechtsform, die im zweiten Jahrhundert nach Christus, als die Mischna redigiert wurde, einer schon lange verschollenen Vergangenheit angehört habe. Er bedenkt dabei nicht, daß auch bei den Römern die Ehe ohne weitere Form durch bloße Willenseinigung der Brautleute geschlossen werden konnte, nach dem Grund-, satz: consensus facit nuptias, daß ferner auch in diesem Fall nach den XII Tafeln die strenge Rechtsfolge einer solenn geschlossenen Ehe, die eheherrliche Gewalt (manus), durch den ununterbrochenen Aufenthalt der Frau im Hause ihres Mannes während der Dauer eines Jahres (usus) eintrat. Dieses Rechtsinstitut ist zwar nach dem Zeugnis eines Zeitgenossen des R. Jehudah Hanassi, des römischen Juristen Gajus, im Laufe der Zeiten außer Uebung gekommen. Trotzdem hätte ein Römer an der genannten Mischnah ״gewiß so wenig etwas Auffälliges gefunden, als ein Mensch von heute. Die Folgezeit aber habe ganz andere Formen für die Eheschließung ausgebildet. Vor Allem habe sie den einst