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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 6 · p. Seite 308

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
Date
1921-01-01
Page
Seite 308 (sequence 10)
Language
German
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308 Zur Geschichte des biblisch-talmudischeu Eherechts. Gegenstand von Geldeswert überreichen. Sein rechtliches Wesen läßt verschiedene Erklärungen zu. Er könnte das ״Kinjan“ sein, durch das, wie noch näher auszuführen sein wird, im jüdischen Recht Verträge perfekt werden. So faßt ihn Neubauer auf. Er könnte aber auch der Kaufpreis sein, der an die Frau selber bezahlt wird. Denn wir finden die Kaufehe auch in der Form, daß die Frau sich selber verkauft. So faßt sie Raschbam a. a. O. auf. Diese Spielart tritt uns auch in der römischen coemtio entgegen. Mag nun diese ,,Anheiligung“, die ,,Kidduschin“, einen Kaufvertrag darstellen oder nicht, auf alle Fälle ist ihre Wirksamkeit begrenzt. Sie ist eben nur ,,Anheiligung“ sie bindet Braut und Bräutigam aneinander, aber sie bedeutet noch nicht den Vollzug der Ehe. Diese ist erst dann voll begründet, wenn Braut und Bräutigam Zusammenleben und ein eigenes Haus errichten. Nicht schon durch die Kidduschin, sondern erst durch die ... C h u p p a h werden sie Mann und Weib. Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck in der Berakha, daß Gott sein Volk Israel heilige durch Chuppah und Kidduschin. Eigentümlicherweise nimmt aber die Urkunde, die über die Trauung auf genommen wird, die Kethubah, von diesem wichtigen Element der Eheschließung keine Notiz. Sondern sie erwähnt nur die ,,Anheiligung“, nur das Versprechen, das der Bräutigam abgegeben, und die Erklärung, durch die die Braut es angenommen hat. Bei unserer heutigen Trauung wird das gemeinsame Haus, das die Brautleute errichten, durch den Trauhimmel oder auch durch das Talith dargestellt, das über beide gebreitet wird. Chuppa und Talith sind demnach nicht entbehrliehe Sinnbilder, sondern sie sind für die Gültigkeit der Eheschließung wesentlich. Ohne Chuppa keine Ehe.

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