Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 305 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2829132-2829903-2829908-2831210--44547-2831255- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts. 305 siehe, Deine Zeit, die Zeit der Liebe war gekommen. Und ich breitete meinen Mantel über Dich und bedeckte Deine Blöße, und ich leistete Dir einen Schwur und trat in den Bund mit Dir, und Dü wurdest mein“. Man hat daraus auf eine sonst nicht bezeugte Form des Verlöbnisses durch Bedeckung mit dem Mantel und durch Eid geschlossen. Bei dieser nicht geklärten Sachlage scheint aber doch die Vermutung berechtigt, daß auch das alte Israel die Kaufehe gekannt habe, und daß aus ihr sich jene heute noch bei uns gütige Form entwickelt habe, die die Mischnah Kidd. 1,1 an erster Stelle nennt, wenn sie wie schon erwähnt, feststellt: ,,Die Frau wird auf drei Wegen erworben, durch Geld, durch Urkunde und durch Beiwohnung.“ Die Bibel erwähnt oft die Eheschließung. Elieser freit für Isaak um Rebekkah, Jacob wirbt um Leah und Rahel, David um die Tochter Sauls. Allen diesen sonst verschieden gelagerten Fällen ist ein Moment gemeinsam. Der Bräutigam muß bezahlen, er muß den ,,Mohär“ geben. Was aber dieser Mohär gewesen, ob ein Kaufpreis, der den! Vater der Braut zustand, oder aber eine Morgengäbe an die junge Frau, diese Grund- und Kernfrage, die für die Beurteilung des ganzen Problems entscheidend ist, läßt sich aus unseren Quellen nicht mit voller Sicherheit feststellen. In den Gesetzen des Pentateuch kommt das Wort nur einmal vor, II. M. 22, 15, 16. Die jüdischen Exegeten haben es immer in der Bedeutung ,,Morgengabe“ auf gefaßt, so R a s c h i und Raschbam, die es ( zu I. B. M. 34, 12) im Anschluß an den Midrasch ohne weitere mit Kethubah wiedergeben, so S. R. Hirsch z. St., wenn er das Wort mit ,,Ehegut, Geldverpflichtung des Mannes gegen die Frau“ im Gegensatz zu den Geschenken an die Familie wiedergibt. Diesen Vorgängern schließt sich jetzt Neubauer an mit der Erklärung, mit der Bedeutung ״Morgengabe“ für Mohär könnten wir an sämtliehen Stellen auskommen (S. 210). Trotz dieser gewichtigen Monatsschrift, 65־. Jahrgang. 20