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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 6 · p. Seite 302

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte des biblisch-talmudischen Eherechts
Date
1921-01-01
Page
Seite 302 (sequence 4)
Language
German
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302 Zur Geschichte des biblisch‘talmudischen Eherechts. Schaft. Ehe und Geld pflegen enge mit einander zusammenzuhängen. Irgend Jemand hat dabei zu bezahlen. In der alten Zeit kauft der Bräutigam die Braut. Bei den primitiven Völkern ist nach der Feststellung der Ethnographen und Historiker die Ehe meist, vielleicht sogar durchweg, K aufehe. In entwickelten Verhältnissen ist es umgekehrt; da bekommt der Bräutigam eine Mitgift. Beides ist im Grunde dasselbe, geändert hat sich nicht Idee und Auffassung der Ehe, nur die Zustände und die Verhältnisse sind andere geworden, und wie sich aus der Kauf ehe ihr scheinbares Gegenstück, die Mitgift, entwickelt hat, ist bekannt, kann aber hier außer Betracht bleiben. Auch unsere modernen Gesetze zeigen bis auf den heutigen Tag den engen Zusammenhang zwischen Ehe und Wirtschaft. 291 Paragraphen umfaßt in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch der Abschnitt ,,Bürgerliche Ehe“. Davon nimmt der sechste Titel, das eheliche Güterrecht, allein 200 in Anspruch. Daß ein Mensch gekauft werden soll, wie eine Ware, ist. für uns ein befremdender Gedanke. Die unschätzbare Persönlichkeit scheint hier an Stelle ihrer Würde einen Marktwert־ zu bekommen, und an die Stelle der Werbung und des freien Entschlusses soll ein Kauf treten, bei dem das Weib ohne seinen Willen verschachert wird. Aber: alle diese Erwägungen brauchen für die alte Zeit keinen Anstoß zu bilden und sind zum Teil auch für uns nur scheinbar vorhanden, in Wirklichkeit aber gegenstandslos. Vertraut ist zunächst der alten Zeit der Gedanke, daß der Mensch einen festen abschätzbaren Wert hat. Die Germanen hatten die Einrichtung des Wergeids und nahmen keinen Anstoß daran, daß der Hörige das halbe, der Adlige das dreifache Wergeid des freien Mannes genoß, daß also für die Angehörigen verschiedener Stände verschiedene Wertsätze sehematisch aufgestellt wurden. Auch dem Pentateuch ist die Abschätzung der Persönlichkeit vertraut. Wenn ein Ochse einen Knecht oder eine Magd stößt, soll der Eigentümer

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