Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 232 (sequence 12)
- Language
- German
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232 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 yon Preußen daranter für den Rabbiner1) 577 Rtl., den Syndikus 261 Rtl. 4 Gr., die Gemeindehebamme 85 Rtl. und für den Nacht- Wächter 34Rtl.2) Der Rabbiner von Jarotschin3) erhielt 4 Fl. wöchentlich, der dortige Schächter jährlich 200 Fl. und der ״Klepper“, d.h. der Schulklopfer, der die Gemeindemitglieder zum Besuch der Synagoge, der sogenannten ״Schul“, ״herausklopfte“, 50 Fl. In Kobylin4) betrug das Jahresgehalt des •Rabbiners einschließlich der Nebeneinnahmen 312 FL, während der Lehrer 150 FL erhielt5). In Meseritz6) bekam der Rabbiner ein Wochengehalt von 1 Rtl., in Neustadt a. W.7) der Vizerabbiner 360 FL und der Schächter und Vorbeter 620 Fl., und die Gembitzer8) Juden, die sich zur Czarnikauer Synagoge hielten, zahlten dem dortigen Rabbiner 18 Rtl. und ihrem eigenen Schächter und Lehrer 60 Rtl. Im Etat der Fraustädter Synagoge standen 50 Rtl. Neujahrsgelder, die seit unvordenklichen Zeiten bei der Synagoge gebräuchlich gewesen, und angeblich für die ג) Nach Perles 126 bezog der z. Zt. der Besitzergreifung amtierende Rabbiner wöchentlich 20 PI.; ein vom Magistrat mit den Ältesten aufgenommenes Protokoll vom 20. 7. 1797 gibt das Gehalt — alle Nebeneinnahmen hinzugerechnet — z. Zt. der Besitzergreifung auf etwa 390 Rtl. an. 8t. A. Pos.: Posen G. XVIII. 12 BL 2. 2) St. A. Pos.: Posen C. XVIII. 23 Bl. 9. 3 ־) A. VIII. 12 Bl. 6. ף A. VIII. 12 BL 8. s) Als Gegenstück mögen die Zahlen auf geführt werden, die , Pastor, Lehrer und Glöckner in der evangelischen Gemeinde Storchnest 1799 nach 6 jährigem Durchschnitt erhielten, nämlich: 299 Rtl. (davon 149 Rtl. Nebeneinnahmen), 108 Rtl. 1 Gr. 1073 Pfe• und 14 Rtl. 25 Sgr. M. I. 13. Noch 1832 gab es in der Prov. Pos. viele christl. Elementarlehrer, deren Einkommen unter 30 Rtl. blieb, sodaß sie zur Annahme von Posten als Nachtwächter, Gerichtsboten oder Dorfhirten genötigt waren. Prov.-Blätter f. d. Großherzogtum Pos. L (Pos. 1846) 140. 6) St. A. Pos.: Meseritz C. 1. ף A. VIII. 12 Bl. 9. ך A. VIII. 1b. BL 105 f.