Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 7)
- Language
- German
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erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. 227 4 Rtl.1) In großen Städten, wo sich die Rabbiner durch die Einnahmen aus den Gerichtssporteln nicht schlecht standen, ließ sich die Grundherrschaft neben einer einmaligen, sehr hohen Summe eine jährliche Abgabe von ihnen geben2). Das Ledergeld, die vom Grundherrn für das Schlachten erhobene Abgabe, scheint macnhmal allein auf den Juden haften geblieben zu sein3), manchmal auch ein Entgelt für das ausschließliche Schlachtmonopol gewesen zu sein, wie beispielsweise in Neustadt a. Warthe und Murowana Goslin4). Es betrug in Borek5) 800 Fl., in Kempen6) 1662/3 Rtl., in Murowana Goslin7) 432 Fl., in Neustadt a. W.8) 1200 Fl., in Xions9) 200 Fl. und in Zerkow10) 650 Fl. In Kobilyn11) hatten die Juden die Erlaubnis, gegen Erlegung von 4 Pfund Talg und 30 Tympfen für ,,vom Hofe zu kaufende Schöpse“ eigene Fleischbänke zu halten, wofür sie dann noch pro Bank 19 Fl. Hofzihs zahlten. Eine ganz wesentliche Einnahme bezogen daneben die Grundherrschaften aus der Besteuerung der verschiedensten kommerziellen Betätigungen und aus den Monopolen und Verpachtungen. In Murowana Goslin wurden — abgesehen von Schutz- und Ledergeld — Salzhandel, Wein7 und Metschank und Lederhandel besteuert, und zwar mit 300, 65 0 A. VIII. 3 Bi. 2 und 15. 2) Holsche I. 261. 3) Schmidt I. 437. 4) G. T. 102 und 111. 5) Ortsch. Nr. 105, daneben 960 Fl. grundherri. Abgaben. ף Bloch 615. ,י) Ortsch. Nr. 777. G. T. 111 (24'Dukaten). 8) Ortsch. Nr. 811, daneben 1700 Fl. sonstiger grundherri. Abgaben. 9) G. T. 115. 10) St. A. Pos.: Mscr. D. 29. 11J G. T. 98. 16*