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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 4 · p. Seite 162

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1921-01-01
Page
Seite 162 (sequence 12)
Language
German
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162 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen kurrenz wie in der christlichen Zunft. Als Beispiel möge dafür die Gnesener jüdische Schneiderzunft gelten. Dort durfte kein Unverheirateter das Handwerk selbständig treiben, erst 4 Wochen vor der Hochzeit konnte der Meistertitel erworben werden. Heiratetevein Geselle, der Gnesener war, eine Gnesenerln, so hatte er dem Starosten und der jüdischen Zunft je 18 Gr. zu entrichten, waren beide von auswärts, so war das Dreifache zu zahlen. ־ Erst 2 Jahre nach der Hochzeit durften Geselle und Lehrling angenommen, überhaupt nicht mehr als 1 Geselle und 1 Lehrling beschäftigt werden, es sei denn, daß 2 oder 3 Söhne bei ihrem Vater arbeiteten3). Die jüdischen Zünfte mußten sich den allgemeinen Zunftbestimmungen ebenfalls unterwerfen und wie die nicht in Zünften zusammengeschlossenen jüdischen Handwerker in ein Verhältnis zu den christlichen Innungen treten, das, obwohl selbständig, doch als ,,halbzünftig' ‘* 2) bezeichnet werden kann und das sehr oft mit besonderen Abgaben verbunden war. Die jüdischen Kürschner in Neustadt. bei Pinne, die Goldschmiede in. Lissa, die Tuchmacher in Santomischel mußten sich bei den entsprechenden Zünften einkaufen3). Die Nachricht, daß die Juden in Czempin in die Kürschner-, Fleischer- und Schneiderzunft aufgenommen wurden4), ist eben auch nur dahin zu verstehen, daß sie gegen Entrichtung der Gewerksgebühren ihr Handwerk betreiben durften, nicht . ף A. VIII. 27 Nr. 7 (Priv. v. 25. 10. 1793) und die — beim Gnesener Brüderverein aufbewahrten — Tekanoth (Statuten) d. jüd. Schneiderzunft vom 21. 2. 1782. Siehe auch den Aufsatz von W. Feilchenfeld: Eine Innungsordnung für die jüdischen Handwerker in Poseo. . Z. X. 310 ff. 2) Geh. St. A. Rep. 7 G. la III. 52 (Zimmermann bei der Be- Schreibung von Kalis-ch). ף G. T. 76, 88 und 115. 4) G. T. 109.

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