Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 160 (sequence 10)
- Language
- German
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160 Die Stellung der Juden in den 1793 und, 1795 von Preußen die durch diese Gepflogenheiten schwer geschädigt wurden. In diesem Sinne lauten die Artikel des Schuhmacher-, Fleischer- und Schneiderprivilegs in Schwerin a. W.1), die Privilegien der Schuhmacher in Birnbaum, Grätz und Ritschenwalde, die der Fleischer in Jutroschin und Schrimm und die der Posamentierer in Fraustadt2). Das Juden- Privileg von ־׳ Neustadt bei Pinne gestattete Lederaufkauf nur mit Genehmigung des Schuhmachergewerbes und in Bentschen durften die Juden nur für die Herrschaft und die Edelleute Wolle aufkaufen3). Waren diese Bestimmungen nur gesunde Maßnahmen gegen unbequeme jüdische Handels- und Handwerksgebarungen, so hatte die Anordnung, daß Juden nicht für Christen arbeiten sollten, wie wir ihr ursprünglich in Bojanowo4), Krotoschin5), Gnesen6) und Schrimm7) begegnen, zwar auch im zünftlerischen Ideenkreis gelegen, aber doch nur das höchste. Maß wirtschaftlicher Hilflosigkeit gezeigt und der gesunden Entwicklung denn auch weichen müssen. In Bojanowo und Krotoschin war diese Bestimmung einfach nicht mehr beachtet, in Schrimm und Gnesen durch Abgaben an das christliche Gewerk abgelöst worden8). Es will, verglichen mit so weitgehenden Anordnungen, wenig besagen, daß in Kobylin die jüdischen Schneider und Hütmacher nur mit Einwilligung des christlichen Ge- ף G. T. 73 f. ., ף G. T. 74, 85, 113, 107, 114 und 85. 3) G. T. 76 und 77. ף D. J. 1793, S. 612 (Allgemein). 5) G. T. 105 (Schneider und Kürschnerprivileg). 6) G. T. 116 (Schneider). 7) G. T. 114 und 127 (Schneiderprivileg). 8) Die Beschwerde Ser Krotoschiner Schneider und Kürschner, daß die Juden für Christen, und zwar wohlfeiler, arbeiteten, hielt der dortige Steuerrat Hoffmänn für unerheblich, da dem Publikum nicht zugemutet werden könnte, seine Arbeit bei den Christen teurer zu bezahlen. G. T. 106.