Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 9)
- Language
- German
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erworbenen polnischen Provinzen zur׳ Zeit der Besitznahme. 159 war. Am radikalsten waren Festsetzungen wie in Brätz1), wo Kürschner-, Tuchmacher- und Fleischerprivileg jeden jüdischen Handel auf ihrem Gebiete ausschlossen, oder wie die der Bäckerprivilegien von Meseritz, Schwerin und Obersitzko2), die einfach das Brotbacken zum Verkauf verboten. Den Detailhandel suchte man durch das Verbot, nach der Elle zu verkaufen zu hindern, z. B. in Schwerin, Lissa, Krotoschin und Bentschen3), dem Mäklertum durch strenge Maßnahmen beizukommen4) und alle Verstöße gegen die verbrieften Rechte der städtischen Kaufmannsgilden durch schwere Geldstrafen zu ahnden. Die Beschwerden über unberechtigte Eingriffe der Juden in den geschützten Handel der Christen und die darüber anhängig gemachten Prozesse nahmen kein Ende. Gütliches Einvernehmen, wie es sich darin kundgibt, daß Juden und Christen eine Firma gemeinsam gründeten5), ist eine Seltenheit. Noch kurz vor Beginn der südpreußischen Zeit wurden die Posener Juden angewiesen, ihren Wohn- und Handelsbezirk nicht zu überschreiten und der Stadt jährlich 2000 Gulden zu zahlen6), aber die Spannung zwischen christlicher und jüdischer Kaufmannschaft blieb uribehoben; denn gleich nach Beginn der neuen Herrschaft war die Posener Kaufmannschaft — ebenso wie die von Rawitsch — auf dem Plan mit Eingaben gegen den ihnen abträglichen Handel der Juden7). Gegen die gleiche Ausgestaltung jüdischen Handelsbetriebs, gegen die die Kaufmannschaft sich wandte, gegen Hausieren und Aufkauf, wandten sich auch die Zünfte, ף G. T. 78. ף G. T: 72, 74 und 78. 3) .G. T. 73, Lewin TO, G. T. 105 und 77. 4) Siehe z. B. Lewin 12 ff. 6) Bloch 611 (Rawitsch). 6) Jaffe 22. ף D. J. 1793., S. 531 ff.