Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 8)
- Language
- German
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158 Die Stellung der Juden in der» 1793 und 1795 von Preußen Vorkaufsrechte der einheimischen Christen auf den auch den Juden geöffneten Märkten zu verstärken1). Ein allgemeines Vorkaufsrecht bestand in Brätz2); in Lissa3) durften Wolle und Leder erst 2 Stunden hach Markt־־ beginn von Juden gekauft werden, in Obersitzlco4) war den Juden und fremden Kaufleuten der Kauf der Wolle erst 3 Stunden nach Marktbeginn gestattet, in Schmiegel5) gar erst nach 6 Stunden. Und hier wie in Lissa6) und früher auch in Zirke7) war ihnen zur Zeit der Schur jeder Wollaufkauf bis auf kleine Säcke von.höchstens 6 Stein8) gänzlich verboten. Ja, noch im Jahre 1802 hatten Fraustadt, Lissa, Wollstein und Meseritz je 2 Wolhnärkte erhalten, auf denen erst am Nachmittag des dritten, des letzten Tages, die Juden zum Handel zugelassen werden sollten9).. In ähnlichen Bahnen ging die Beschränkung des jüdischen Handels — im ganzen oder teilweise — nür auf Jahrmarktszeit, wie in Buk10), Benschen11), Gnesen12) und Ritschenwalde13) und ursprünglich auch in Krotoschin14), und ebenso die Bestimmung des Peyserschen15) Fleischerprivilegs, daß die Juden nur am Dienstag Fleisch verkaufen sollten, oder die von Lissa16), wo ihnen dies nur am Donnerstag verboten x) Ein solches Vorkaufsrecht bestand auch in Gollantsch im Netzedistrikt. Z. VII. 227. 2) G. T. 123. ף Geh. st. A. Rep. ל C. la III. 58 f. 4) A. VIII. 24 Bl. 45. ף G. T. 91. ף Lewin 11. G. T. 88. T) G. T. 9ל. 8) Ein Stein ==: 24 .Pfd. 9) Südpreußische Unterhaltungen I. Nr. 17, S. 277 vom 27. 2. 1802. Meldung vom 23. 1. 1802. 10) In Buk, wo keine Juden wohnen durften, waren Juden ausdrücklich nur zur Jahrmarktszeit zugelassen. G. T. 82. u) Tuchmacherprivileg G. T. 77. . 12) Kürschnerprivileg G. T. 117. 13) Tuchmacherprivileg G. T. 113. 14) G. T. 105. : 15) G. T. 95. 16) Lewin .10.