Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 7)
- Language
- German
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157 erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. sich am Ringe und den Hauptstraßen eingemietet, zahlten dafür aber bebeutend höhere Miete als die Christen, in Koschmin1) hatten sie zwar keine christlichen Häuser in Besitz, dafür aber Kramladen unter dem Rathaus. In Kalisch hatte der jüdische Arzt, Hof rat Dr. med. Meyer, .2 Häuser am Ringe2), an dem aber kein Handwerker geduldet werden sollte. In Rawitsch3) wohnten durch Begünstigung der Grundherrschaft auch einige Familien außerhalb der für die Juden bestimmten zwei Gassen, auch in Lissa hatten4) die Juden im Laufe des 18. Jahrhunderts — begünstigt durch die großen Brände — die Grenzen des Ghettos ein wenig überschritten, und sogar in Posen, wo der Magistrat mit Argusaugen über den Juden wachte, und ihre ,,polizeiliche Einkerkerung“5) mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten suchte, war es 20 anscheinend reichen6) Familien doch gelungen, sich außerhalb des Juden Viertels anzusiedeln. In den meisten adeligen Städten der Meseritzer und der Peysernschen Inspektion durften die Juden ebenso wie in Zirke nach Genehmigung der Grundherrschaft überall wohnen7). Innerhalb der eigenen Wohnbezirke sollte sich der jüdische Handel abspielen8) und nur zu Marktzeiten das Feilbieten der Waren außerhalb derselben erlaubt sein. Die Sicherung eigener Kauf- und Verkaufsmöglichkeit suchte die christliche Kaufmannschaft weiterhin durch ף G. •T. 110. 2) ,,Und ein Vorwerk vor der Stadt, und es wird gar nicht darauf gesehen, ob er ein Jude ist, sondern nur, ob er ein guter, rechtschaffener Mensch ist.“ Geh. St. A. Rep. 7 G la v. III. 51. 3) Ortsch. Nr. 1177. 4) Lewin 9 und 136 ff. 5) Z. VIII. 325 (Stadtphysikus Sobernheim Posen 24. 9. 1797). ß) M. VII. 8. Nach Behauptung des Posener Magistrats (29. 5. 1795) waren die außerhalb des Judenviertels Wohnenden meist Fremde. Ebenda, S. 4. ז) M. VII. 1 f. A. VIII. la Bl. 108. A. VIII. 5 Bl. 74. 8) Bär II. 641 (Schneidemühl).