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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 4 · p. Seite 156

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1921-01-01
Page
Seite 156 (sequence 6)
Language
German
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156 Die Stellung der Juden in den 1793 ״und 1795 von Preußen und im Jahre 1795 brannten in Larsk in! Petrikarier Departement 58 Judenhäuser nieder und in der Kleinstadt Lubasch 121). Abgesehen davon, daß nach solchen Bränden die Frage der Brandstiftung die Gemüter erhitzte, lag in ihnen deswegen eine Quelle ewiger Spannungen zwischen Bürger- und Judenschaft, weil sie Bestrebungen zur Grenzverschiebung zwischen den beiden Wohnbezirken Vorschub leisteten. Die Abgeschlossenheit der Ghetti war zu Beginn der südpreußischen Zeit schon' vielfach durchbrochen2), und überall ist das Streben zur Ansiedelung an dem geschäftlich so wichtigen Marktplatz, auf den oft die Judenstraße mündete3), sichtbar und im Gange. In Borek4) wohnten die Juden teils im eigenen Bezirk, teils zwischen den Christen, in Kobylin5) wohnten sie ebenfalls zwischen den Christen, aber nicht am Ringe, in Jutroschin6) und Kurnik7) hatten sie zur Zeit der Besitznahme Häuser am Ringe in Besitz8), in Krotoschin9) hatten sie r) Gell. St. A. Rep. 96 242 A. v. III 87. Diese Feuersbrünste zusammen mit mangelndem Verständnis haben sehr viel zur Vernichtung der archival. Schätze der jüd. Gemeinden beigetragen. Warschauer: Die städt. Archive in der Provinz Posen. XI. Nach Angabe des Gnesener Steuerrats Rhau besaßen in der Inspektion Gnesen nur die Gnesener Gemeinde Archival. und zwar ein Buch über die Wahl der Aeltesten von 1695, ein Schuldenverzeichnisbuch von 1734 und ein Einnahme- und Ausgabebuch von 1768. Neustadt a. Warthe muß damals ein Beschneidungsbuch, das bis mindestens 1755 zurückging, besessen haben. Ortseh. Nr. 806, Bl. 6). 2) Die von J. Landsberger — M. VII. 1 f. — gemachte Zusammenstellung kann erweitert werden durch Hinzufügung von Schrimm. G. T. 114 und 125 f. Siehe auch A. G. Eph. VIII. 16 (Birnbaum-Lindenstadt). 3) Lewin: Deutsche Einwanderungen in poln. Ghetti. 12. 4) G. T. 97. 5) G. T. 98. 6) G. T. 107. ד) M. VII. 2. 8) Andererseits war im Privilegium von Jareszewo noch ausdrücklich der Erwerb von Häusern am Ringe verboten worden. G. T. 98. ' 9) G. T. 106.

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