Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Ein Beitrag zur Methode der vergleichenden Religionsforschung
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 19)
- Language
- German
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Ein, Beitrag zur Methode der vergleichenden Religionsforschung. 125 Körper versetzen, damit sie gemeinsam der Strafe teilhaftig würden für die Sünden, die sie einst gemeinsam begangen haben (Sanhedr. 91, Midr. Tanhumä P. Wajjiqrä c. 12, ferner A. Marmorstein, Or. L. Z. 1912, 450). Da dieses Gleichnis im Judentum etwa 300 Jahre früher auf tritt als in Indien, ist eine Entlehnung dieses Motives aus Indien von vornherein sehr unwahrscheinlich. Untersuchen wir, ob nicht beide Religionen unabhängig von einander dieses Bild schaffen konnten. Beide Religionen haben sich ernstlich mit der Frage befaßt, wie sich die Seele zum Körper verhält, und haben die Vorstellung von Lohn und Strafe nach dem Tode des Menschen sehr ausgebildet. Gerade auf diesem Gebiete finden wir zahlreiche Parallelen zwischen Indien und dem Judentum. Den Begriff ,,Schatz der guten Werke“ haben nicht nur Brahmanismus und Buddhismus geprägt, sondern auch das Judentum1). Brahmanismus und Judentum kennen die Vorstellung von der himmlischen Wage2). Aehnlich der jüdischen Anschauung, nach der jede Handlung eines Menschen gebucht wird3), schreibt Citragupta, der Schreiber (lekhaka) Yamas, des Königs der Unterwelt, alle Handlungen des Menschen auf und zählt der Seele, sobald sie in Yamas Reich gelangt, ihre Sünden auf, worauf Yama das Urteil fällt und seine Diener den Verdammten in die Hölle werfen4). Sowohl in Indien als auch im Judentum wird der Schatz der guten Werke auch ,Wegezehrung‘ genannt. So heißt es Dhammapada 235: ,,Schon stehst du an des Todes Schwelle und bist mit Wegezehrung (patheyyam) nicht versehen.“ Gemäß T. Ketuböt 67 b sagte der wohltätige Mar-Ukba, als er im Sterben lag: x) Vgl. Scheftelowitz, Altpers. Rel. u. d. Judentum 189, Dighan. XV 4, 42. 2) a. a. Ö. 189, Sat. Br. XI 2, 7, 33. 8) a. a. O. 188. 4) Brahmapur. 214, 14 ff., Visnupur. ed. Wilson 2. Aufl. 2, 216, Vaijayantl ed. Oppert 12, 71, Samkara zu Bädar. 3, 1, 15.