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Esra · 1919-01-01 · Heft 3 · p. 76

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Esra
Volume
1 (1919-1920)
Issue
Heft 3
Article
Die jüdische Autonomie
Date
1919-01-01
Page
76 (sequence 6)
Language
German
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konstruiert, die unserer Auffassung sehr nahe kommt. Man darf dabei nicht übersehen, daß die nationale Frage in unserem Sinn eine spezifisch ost* und mitteleuropäische Sache ist, wogegen die westlichen Völker geneigt sind, die Begriffe Staat und Nation zu identifizieren, gleichzeitig aber im Rahmen ihrer Verfassung den Individuen und Personenverbänden weitestgehende Freiheiten zu geben. Die Entente hat daher die Frage der Konstituierung der „Minoritäten" völlig in Schwebe gelassen; der Vertrag spricht zwar immer wieder von „Minoritäten", schweigt aber darüber, in welcher Rechtsform diese Minoritäten in die Erscheinung treten sollen, wie sie rechtliche Persönlichkeit und Handlungs* fahigkeit erlangen. Dies bildet zweifellos eine große Lücke des Vertrages, die auch die positiven Bestimmungen leicht in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Nichtsdestoweniger ist es eine natürliche und selbstverständliche Folge der Autonomieerteilung, daß die Konstituierung erfolgen muß und sie kann nur in einem Verbände der freien demokratischen Volksgemeinden erfolgen. Das ist eine Vorbedingung jeder Rechtsübung, ohne im geringsten eine Schmälerung der staatlichen Autorität zu sein. Der tschechische Ministerpräsident Tusarhat jüngst in einer versöhnlichen Rede gesagt, daß die tschechische Regierung allen Bürgern persönlich völlige politische, bürgerliche und nationale Gleichberechtigung gebe, von einer nationalen Autonomie könne aber keine Rede sein. Tusar hat damit die französische Auffassung nach Mittel* eurdpa verpflanzt, wo sie den objektiven Verhältnissen und Stimmungen nicht entspricht Die wichtigste Bestimmung des Vertrages ist das Recht auf Errichtung eigener nationaler Erziehungs» imd Fürsorgeinstitutionen. Damit ist das zentrale Postulat der jüdischen Politik erfüllt. Mit der Übernahme dieser Agenden fällt die ganze Verantwortung für die innere Gestaltung des jüdischen Lebens auf die jüdische Gemeinde. Das jüdische Erziehungswesen ist heute nicht allein ein Unterrichtsproblem, es hat zum Ziel die Schaffung des neuen jüdischen Menschen, der von Grund auf neu werden muß, wenn er der Täger der nationalen Auferstehung werden soll Dazu gehört nicht nur eine auf anderen Grundlagen ruhende Bildung, die Wiedererweckung des jüdischen Wissens und die Belebung unserer Kulturschätze, sondern auch die Erzeugung einer wahrhaft sozialen Gesinnung, eines sittlichen, von Verantwortung erfüllten Bewußtseins, die Umwandlung der assimilatorischen Skepsis in 76

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