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Esra · 1919-01-01 · Heft 3 · p. 75

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Esra
Volume
1 (1919-1920)
Issue
Heft 3
Article
Die jüdische Autonomie
Date
1919-01-01
Page
75 (sequence 5)
Language
German
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Kreise als Verwaltungsbezirke gebildet werden. Der eigentliche Träger der nationalen Autonomie wird also die nationale Orts« gemeinde} die einzelnen Gemeinden werden zu Kreisen vereinigt, diese werden dem Nationsverband unterstellt und der letztere ist die Repräsentanz der Nationsgenossen gegenüber dem Staate. U/o sich infolge der Gemenglage eine Bildung gemischtnationaler Gemeinden nicht vermeiden läßt, ist eine weitgehende Trennung in nationale Kurien auch in der Lokalverwaltung vorzusehen* Dies sind ungefähr die Grundzüge des Rennerschen Auto* nomieprogrammes. Es wird daraus klar, daß seine Konzeption nicht völlig auf unsere jüdischen Verhältnisse paßt. Die Juden bilden überall nur Minderheiten. Geschlossene jüdische Ortsge» meinden wird es nicht geben» Darum kann das Ziel der national* jüdischen Politik auch nicht die jüdische Ortsgemeinde sein, vielmehr müssen wir die jüdische Volksgemeinde fordern* Dies ist die eigentliche konsequente Durchführung des Personalitätsprinzipes j aber die Funktion dieser Volksgemeinde ist natur* gemäß eine andere. Sie ist nicht die Verwaltungseinheit schlechthin, sondern nur die Instanz für die ausschließlich die Nation betreffenden Angelegenheiten. In den an den Ort ge* bundenen Lebenszweigen muß das jüdische Individuum sich der Territorialverwaltung eingliedern^ auf all den Gebieten aber, die durch die persönliche Stellung und die besondere Artung des Menschen bestimmt sind, in allen Fragen der persönlichen Lebens» gestaltung, insbesondere der Kultur und Erziehung, ist die Nation und als deren Organ die Volksgemeinde kompetent. Die Zu* ständigkeit der Volksgemeinde wird überdies nach Lage der Verhältnisse im Einzelnen erweitert oder verengert werden, je nachdem ob die Juden in kompakter Masse oder zerstreut leben, ob sie eine eigene Umgangssprache hab.en u. s. f. Die Situation der Juden ist so abnormal, daß man gar kein festes Schema aufstellen kann. Die Forderung nach nationaler Autonomie wurde in der Form, wie wir sie erheben bisher weder in der Theorie noch in der Praxis akzeptiert. Und doch ist sie die einzige Möglichkeit einer wirklich befriedigenden Lösung des Minoritätenproblemes, Das zeigt sich auch jetzt in Paris, wo man zwar die ausdrück* liehe Statuierung einer nationalen Autonomie ablehnt, weil man eine Einschränkung der zentralistischen Allgewalt des Staates, einen „Staat im Staate % perhorresziert — faktisch aber eine Form 75

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