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Esra · 1919-01-01 · Heft 3 · p. 73

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Esra
Volume
1 (1919-1920)
Issue
Heft 3
Article
Die jüdische Autonomie
Date
1919-01-01
Page
73 (sequence 3)
Language
German
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durch die Annahme dieses allgemeinen Programmes durch die Entente ist noch nichts Endgültiges geschehen. Es kommt nun darauf an, sich klar zu werden, wie die Autonomie im einzelnen aussehen soll. Die Nationalratskonferenz, die später den Namen „Comite des Delegations juives au pres de la Conference de la paix" annahm, hätte hiefür Entwürfe und Vorschläge auf Grund genauen Studiums des Materials herstellen sollen. Bisher waren diese Fragen bei uns nicht einmal theoretisch geklärt} in Oesterreich haben nur Max Rosenfeld und Adolf Böhm Wertvolles zu der Frage gesagt Max Rosenfeld, der auf der Konferenz infolge seiner Beherrschung des Stoffes eine große Rolle spielen sollte, ist knapp vor seiner Abreise nach der Schweiz gestorben. Nunmehr haben die meisten Staaten den Vertrag über den Minoritätenschütz schon akzeptiert und immer noch ist die Notwendigkeit, sich auch sachlich mit den konkreten Aufgaben die daraus er* wachsen, auseinanderzusetzen, in den Kreisen der jüdischen Politiker, nicht offenbar genug. In den jetzt bekannten Bestimmungen des Vertrages sind zwei Punkte zu unterscheiden, die eigentlich nidit unmittelbar zusammenhängen. Das Eine ist die Sanktion, die Unterstellung des Minoritätenschutzes unter den Völkerbund, der Schutz von Leben, Freiheit, Eigentum, Gleichberechtigung, etc. des Bürgers der Minderheitsnation. Der zweite Punkt ist die eigentliche Autonomie, die Bestimmung, daß gewisse Verwaltungszweige der Minderheit in eigene Regelung übergeben werden, ohne daß dadurch eine erhebliche Mehrbelastung der Minderheit erfolgen darf, so zwar, daß die für solche Zwecke bestimmten Mittel der Gesamtheit auch der Minderheit zugute kommen, und ohne daß dem Einzelpen der Minderheit angehörigen Staatsbürger aus dem Genuß dieser Institutionen irgendwelche politischen oder bürger* liehen Nachteile erwachsen. Dies bedeutet zweifellos „Autonomie"^ nicht so sicher ist es, ob dafür auch der technische Ausdruck „nationale Autonomie" unbedingt zutrifft, der immer in der politischen Terminologie etwas Verschwommenes hatte. Wir können jedesfalls das Wort für uns nur soweit gelten lassen, als durch das Beiwort „national" nur eine Determination des Trägers der Autonomie, nicht ihres Inhaltes beabsichtigt ist. Autonomie bedeutet ursprünglich nichts anderes als Selbst« bestimmung innerhalb des eigenen Bereiches. In Jdiesem Sinn besitzt sie jeder Verein nach Maßgabe seiner Statuten. Eine 73

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